VII-F-09817 Öffentliche Nutzung des Spielplatzes des Mehrfamilienhauskomplexes in Schönefeld der Leipzig Stiftung unerwünscht?
Die „innenliegende“ Nutzung des Spielplatzes innerhalb des neu gebauten Komplexes der Leipzig Stiftung in Schönefeld (Löbauer Str./Zeumerstr./Robert-Blum-Str.) war bis zum IV. Quartal 2023 für die Öffentlichkeit, d.h. für die Kinder, nutzbar. Leider ist dies nun nicht mehr möglich.
In der Satzung § 2 ist u.a. zu lesen: Zweck der Stiftung ist u.a. die Förderung der Jugendarbeit.
Daher frage ich:
1. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadtverwaltung die Leipzig Stiftung zu bewegen – zumindest – für einen ggf. festgelegten Zeitrahmen („Öffnungszeiten“) diesen Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?
2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Umgang der Leipzig Stiftung hinsichtlich der Nichtöffentlichkeit des Spielplatzes auch hinsichtlich des Satzungszweckes der Stiftung?
Antwort
1. Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadtverwaltung die Leipzig Stiftung zu bewegen – zumindest – für einen ggf. festgelegten Zeitrahmen („Öffnungszeiten“) diesen Bereich wieder öffentlich zugänglich zu machen?
Die Stadtverwaltung gibt das Thema an die Stiftung weiter.
2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Umgang der Leipzig Stiftung hinsichtlich der Nichtöffentlichkeit des Spielplatzes auch hinsichtlich des Satzungszweckes der Stiftung?
Ein Grund für die Schließung ist die zunehmende Vandalismusgefahr. Der Spielplatz wird vermehrt durch Unbefugte aufgesucht, die Unrat zurücklassen und in den Sandkasten urinieren. Das führt zu einer Gefährdung spielender Kinder durch zersplitterte Glasscherben, weggeworfene Zigarettenstummel und ähnliches.
