VII-F-09811 Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben 2024 – Nachfrage zu Informationsvorlage VII-Ifo-07911 und Beschlussvorlage VII-DS-09067
Im Kontext der Veränderungen für Eingliederungsmaßnahmen und Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung aufgrund der Kürzungen im Bundeshaushalt kommt es augenscheinlich (Vgl. Anlage zu VII-Ifo-07911 und Anlage 1 zu VII-DS-09067) zu Veränderungen bei ögB-Maßnahmen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben.
Wir fragen deshalb nach:
- Welche (Rechtskreise) und wie viele ögB-Maßnahmen wurden in 2022 und 2023 in welchen Dezernaten/Ämtern bzw. Eigenbetrieben durchgeführt und wie viele sind für 2024 geplant? (Bitte unter Angabe der Stellen, Tätigkeitsbereichen, Vergütung/Entgelt, Laufzeit und Beginn/Ende, Differenz für 2024 gegenüber 2023!)
- In welchen Leistungsbereichen der Dezernate/Ämter bzw. Eigenbetriebe waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Jahren 2022 und 2023 beschäftigt und für welche Leistungsbereiche ist die Durchführung der ögB-Maßnahmen in 2024 geplant?
- Wie viele der Beschäftigten der in Frage 1 in Bezug genommenen Dezernate/Ämter bzw. Eigenbetriebe (Anlage zu VII-Ifo-07911 und Anlage 1 zu VII-DS-09067) – nominal, prozentual – sind reguläre Tarifbeschäftigte bzw. Beamte und wie viele sind im Rahmen der ögB-Maßnahmen beschäftigt? (Bitte angeben nach VzÄ und Personen!)
- Welche Entgelte müssten durch die Stadt Leipzig bzw. die Eigenbetriebe für den Fall berücksichtigt werden, dass die durch im Rahmen von ögB-Maßnahmen in Dezernaten/Ämtern bzw. Eigenbetrieben Beschäftigte ausgeführten Tätigkeiten durch regulär Beschäftigte erledigt werden würden/müssten?
Antwort
Im Kontext der Veränderungen für Eingliederungsmaßnahmen und Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung aufgrund der Kürzungen im Bundeshaushalt kommt es augenscheinlich (Vgl. Anlage zu VII-Ifo-07911 und Anlage 1 zu VII-DS-09067) zu Veränderungen bei ögB-Maßnahmen in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben.
Fragen 1 und 2:
Welche (Rechtskreise) und wie viele ögB-Maßnahmen wurden in 2022 und 2023 in welchen Dezernaten/Ämtern bzw. Eigenbetrieben durchgeführt und wie viele sind für 2024 geplant? (Bitte unter Angabe der Stellen, Tätigkeitsbereichen, Vergütung/Entgelt, Laufzeit und Beginn/Ende, Differenz für 2024 gegenüber 2023!)
In welchen Leistungsbereichen der Dezernate/Ämter bzw. Eigenbetriebe waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Jahren 2022 und 2023 beschäftigt und für welche Leistungsbereiche ist die Durchführung der ögB-Maßnahmen in 2024 geplant?
Antwort:
In den Jahren 2022 ff. wurden folgende Rechtskreise bzw. Instrumente nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) innerhalb der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben durchgeführt:
- § 16 d SGB II: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE)
- § 16 e SGB II: Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (ELA)
- § 16 i SGB II: Teilhabe am Arbeitsmarkt (THA)
Eine Übersicht zu den ögB-Maßnahmen nach Dezernaten und Eigenbetrieben in den Jahren 2022 bis 2024 ist als Anlage beigefügt. Darin inbegriffen ist die Planung von zusätzlich 50 Stellen nach § 16 e SGB II, die aufgrund der durch das Jobcenter Leipzig neu vorgelegten Mittelplanung für die Stadtreinigung Leipzig und für das Amt für Schule (Schulbibliotheken) in 2024 beantragt werden können. Die konkreten Laufzeiten können aufgrund vorzeitiger Beendigung der Arbeitsverhältnisse (z. B. durch Wegzug, Aufnahme Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt, o. ä.) variieren.
Fragen 3 und 4:
Wie viele der Beschäftigten der in Frage 1 in Bezug genommenen Dezernate/Ämter bzw. Eigenbetriebe (Anlage zu VII-Ifo-07911 und Anlage 1 zu VII-DS-09067) – nominal, prozentual – sind reguläre Tarifbeschäftigte bzw. Beamte und wie viele sind im Rahmen der ögB-Maßnahmen beschäftigt? (Bitte angeben nach VzÄ und Personen!)
Antwort:
Die konkreten Zahlen sind in Anlage 2 zu finden. Die Personalkosten wurden theoretisch für das Jahr 2024 mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden kalkuliert. Dies ist die aktuelle Wochenarbeitszeit der öffentlich geförderten Beschäftigten, die Kosten für eine Vollzeitstelle wurden zum Vergleich mit angegeben.
