VII-F-09455 Mögliche Auswirkungen der neuen sächsischen Krankenhausplanung auf Leipzig
Ab Januar 2024 wird in Sachsen ein neuer Krankenhausplan gelten. In den Medien werden mögliche Auswirkungen auch auf Leipzig diskutiert bzw. von beteiligten Akteuren erste Vorschläge für mögliche Schlussfolgerungen kommuniziert (siehe LVZ vom 29. November Seite 8).
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Welche Auswirkungen hat die neue Krankenhausplanung für Sachsen auf die Krankenhäuser in Leipzig allgemein?
- Ist Leipzig von der dreiprozentigen Kürzung der Bettenzahl, der Erhöhung der Klinikbetten im psychologischen Bereich bzw. von anderen Festlegungen konkret betroffen?
- Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung der Stadt auf die weitere Zukunft der Leipziger Krankenhauslandschaft ein?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anregungen des UKL zur stärkeren Zusammenarbeit mit den anderen Leipziger Krankenhäusern und sieht sie eigene Möglichkeiten, diese zu befördern? Gibt es ein Format der gemeinsamen Beratung jenseits von Krisenstäben bei gesellschaftlichen Notlagen (z.B. Corona)? Wenn nicht, ist etwas derartiges geplant?
- Wie wird der Stand der Kooperation zwischen dem UKL und dem Städtischen Klinikum St. Georg und die jüngsten, teils kritischen Äußerungen der UKL-Leitung zu diesem Thema (Stichwort Notfallversorgung, siehe LVZ vom 1. Dezember 2023, Seite 18) eingeschätzt und gibt es seitens der Verwaltung Aktivitäten, diese ggf. weiter zu vertiefen?
- Gab es seitens des St. Georg konkrete Anfragen gegenüber dem UKL zur vertieften Zusammenarbeit und wie wurden diese vom UKL beantwortet?
- Teilt die Verwaltung die in der LVZ kolportierte Einschätzung von Mitarbeitenden im St. Georg, dass sich die Unternehmenskultur und innere Kommunikation im St. Georg „in den vergangenen Monaten nicht wesentlich verbessert“ habe (LVZ vom 1. Dezember 2023, Seite 18)?
- Gibt es Aktivitäten der Verwaltung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), die unbefriedigende Situation beim kinderärztlichen Bereitschaftsdienst in Leipzig zu verbessern und wie wird die Anregung des UKL bewertet, am UKL eine zweite und zentrale kinderärztliche Bereitschaftspraxis einzurichten?
Antwort
- Welche Auswirkungen hat die neue Krankenhausplanung für Sachsen auf die Krankenhäuser in Leipzig allgemein?
Die aktuelle sächsische Krankenhausplanung erfolgte noch weitestgehend nach dem etablierten Modell der Betten- und Fachrichtungsplanung. Hier sind für die Leipziger Krankenhäuser keine signifikanten Abweichungen zur Ausgangslage zu erwarten. Neue, für Leipziger Krankenhäuser relevante planerische Ansätze gab es im Bereich der Zentrumsausweisung. Die Ausweisung von medizinischen Zentren, bspw. einem „Onkologischen Zentrum“ kann zukünftig zur Umverteilung von Patientenströmen führen. Eine Übersicht zu ausgewiesenen Zentren der Leipziger Krankenhäuser liegt noch nicht vor, mögliche Auswirkungen können noch nicht bewertet werden.
Die sächsische Krankenhausplanung wird aktuell von einer bundesweiten Novellierung der für die Bundesländer maßgeblichen Gesetze überlagert. Das für 2024 geplante „Krankenhaus-reformgesetz“ könnte weitaus größere Auswirkungen auf die Größe und Finanzierung der Leipziger Krankenhäuser haben, als die jetzige Landesplanung. Große Krankenhäuser, wie das Universitätsklinikum und die Klinikum St. Georg gGmbH, werden zukünftig eher komplexere und schwer erkrankte Patienten versorgen müssen. Eine deutliche Verschiebung der Patientenströme ist zu erwarten.
2. Ist Leipzig von der dreiprozentigen Kürzung der Bettenzahl, der Erhöhung der Klinikbetten im psychologischen Bereich bzw. von anderen Festlegungen konkret betroffen?
Eine Plangröße der sächsischen Krankenhausplanung ist die Bevölkerungsentwicklung. Die Stadt Leipzig hat eine positive Entwicklung der Einwohnerzahl. Es ist davon auszugehen, dass die Bettenzahlen der Leipziger Krankenhäuser für die Behandlung somatischer Erkrankungen auf jetzigen Niveau verbleiben. Geringfügige Abweichungen der Leipziger Krankenhäuser untereinander sind möglich.
Genaue Aussagen können erst nach Vorliegen des Krankenhausplans getroffen werden.
3. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung der Stadt auf die weitere Zukunft der Leipziger Krankenhauslandschaft ein?
Die demografischen Tendenzen in Leipzig (wie etwa wachsende Bevölkerungszahlen, höherer Altersdurchschnitt usw.) werden zwangsläufig zu einem Ausbau der Leipziger Krankenhauslandschaft führen müssen. Problematisch dabei ist, dass Kapazitätsplanung und Finanzierung der Krankenhäuser keine kommunalen Aufgaben sind, die Auswirkungen möglicher Fehlentwicklungen jedoch von der Kommune getragen werden müssen. Die Leipziger Stadtverwaltung ist darum bemüht, ihre Interessen in Landes- und Bundespolitik einzubringen.
4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anregungen des UKL zur stärkeren Zusammenarbeit mit den anderen Leipziger Krankenhäusern und sieht sie eigene Möglichkeiten, diese zu befördern? Gibt es ein Format der gemeinsamen Beratung jenseits von Krisenstäben bei gesellschaftlichen Notlagen (z.B. Corona)? Wenn nicht, ist etwas Derartiges geplant?
Die Stadtverwaltung begrüßt ausdrücklich eine stärkere Zusammenarbeit der Leipziger Krankenhäuser und bringt sich hierzu im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein.
Die Leipziger Krankenhäuser kooperieren bereits in Eigenregie miteinander. Die aktuelle sächsische Krankenhausplanung setzt zudem weitere Anreize zu mehr Zusammenarbeit über die sogenannten Regionalkonferenzen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Stadt Leipzig zukünftig über dieses planerische Instrument noch stärker einbringen kann. Sofern die Stadt Leipzig bereits direkt die Möglichkeit hat, die Kooperation zu forcieren, wird dies im operativen Handeln bereits umgesetzt. Ein Beispiel ist die Einbeziehung und Abstimmung der Leipziger Krankenhäuser im Katastrophenschutz, moderiert durch Gesundheitsamt und Branddirektion.
5. Wie wird der Stand der Kooperation zwischen dem UKL und dem Städtischen Klinikum St. Georg und die jüngsten, teils kritischen Äußerungen der UKL-Leitung zu diesem Thema (Stichwort Notfallversorgung, siehe LVZ vom 1. Dezember 2023, Seite 18) eingeschätzt und gibt es seitens der Verwaltung Aktivitäten, diese ggf. weiter zu vertiefen?
Die Klinikum St. Georg gGmbH und das Universitätsklinikum sind eigenständige Unternehmen in unterschiedlicher Trägerschaft. Insofern ist ein direktes Interagieren in die Geschäftsprozesse nicht möglich. Unabhängig davon gibt es regelmäßige Treffen der Geschäftsführungen beider Kliniken. Zudem steht die Stadtverwaltung mit beiden Klinikenleitungen in regelmäßigem und konstruktivem Austausch.
6. Gab es seitens des St. Georg konkrete Anfragen gegenüber dem UKL zur vertieften Zusammenarbeit und wie wurden diese vom UKL beantwortet?
Diese Frage ist mit den vorherigen Ausführungen beantwortet.
7. Teilt die Verwaltung die in der LVZ kolportierte Einschätzung von Mitarbeitenden im St. Georg, dass sich die Unternehmenskultur und innere Kommunikation im St. Georg „in den vergangenen Monaten nicht wesentlich verbessert“ habe (LVZ vom 1.Dezember 2023, Seite 18)?
Die Einschätzung wird nicht geteilt. Die Kommunikation stellt eine zentrale Aufgabe dar, die von allen Verantwortlichen sehr ernst genommen wird. Die Klinikum St. Georg gGmbH befindet sich hier in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess, bei dem auch neue Formate etabliert werden. Eine gute interne und externe Kommunikation sowie eine respektvolle Unternehmenskultur sind uns sehr wichtig. Im Aufsichtsrat lassen wir uns hierzu regelmäßig berichten.
8. Gibt es Aktivitäten der Verwaltung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), die unbefriedigende Situation beim kinderärztlichen Bereitschaftsdienst in Leipzig zu verbessern und wie wird die Anregung des UKL bewertet, am UKL eine zweite und zentrale kinderärztliche Bereitschaftspraxis einzurichten?
Die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt der KVS. Die Stadtverwaltung ist jedoch im regelmäßigen Austausch mit den verschiedenen Akteuren im medizinischen Versorgungssystem, wie der KVS aber auch dem Kinderärzte-Netz Leipzig e.V. und den Kliniken und unterstützt insbesondere durch die Netzwerkfunktion des Gesundheitsamtes.
