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VII-F-09450 Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen zum 1. Juli 2023 (Aktualisierung zu VII-F-07850) – Nachfrage zu VII-F-08826

Fraktion Die Linke

Die anfragende Fraktion erklärt sich mit einer Fristverlängerung zur Beantwortung der Anfrage zur Januar Ratsversammlung einverstanden.

Die anfragende Fraktion dankt den mit der Beantwortung der Anfrage betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Allgemeine Verwaltung sowie der beteiligten Dezernate und Eigenbetriebe ausdrücklich für die Beantwortung der Fragen. Auch für die zusätzlichen Erläuterungen der Besonderheiten und zu beachtenden Szenarien sei hiermit ausdrücklich gedankt!

Aus der Befassung mit der umfangreichen Beantwortung ergeben sich folgende Nachfragen, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

  1. Wie viele Beschäftigte (Personen) sind in den Darstellungen zu Frage 1 (VII-F-08826-AW-01), insbesondere in den Tabellen „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in der Stadtverwaltung Leipzig“, „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig“ jeweils pro Dezernat bzw. Eigenbetrieb zum jeweiligen Stichtag erfasst/berücksichtigt?
  2. Wie stellt sich die Quote der Arbeitnehmerkündigungen im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl der Dezernate gemäß den Darstellungen zu Frage 3 der Anfrage VII-F-08826 dar?
  3. Welche je drei häufigsten Gründe zur Arbeitnehmerkündigung in den Dezernaten für Jugend, Schule und Demokratie, für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport und für Stadtentwicklung und Bau wurden jeweils zur Kategorie „Kündigung (AN)“ zusammengefasst und welche Ämter und Sachgebiete sind insbesondere betroffen? Welche Rückschlüsse ziehen die betroffenen Dezernate und Ämter hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Senkung dieser Zahlen und zur besseren Mitarbeiterbindung?
  4. Inwieweit könnte durch die dauerhafte, den Anfragen entsprechend vollständige, verwaltungsseitige Integration der durch die Anfragen VII-F-07850, VII-F-08826 und diese Nachfrage erfragten Daten sowie durch die verwaltungsinterne Ausrichtung der Prozesse auf die automatisierte Datenerfassung und Auswertung sowie die entsprechende Erstellung der jährlichen Personalberichte bzw. der quartalsweisen Reports „Quartalsbericht Stellen- und Personalwirtschaft“ inkl. der automatisierten Auswertung ausgewählter KPIs der Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung der mit den Antworten zu den Anfragen und Nachfragen vorliegenden Auswertungen erforderliche Arbeitszeitaufwand von 25 Stunden für die Anfrage VII-F-08826 und 60 Stunden für die Anfrage VII-F-07850 reduziert werden?

Antwort:

1.Wie viele Beschäftigte (Personen) sind in den Darstellungen zu Frage 1 (VII-F-08826-AW-01), insbesondere in den Tabellen „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in der Stadtverwaltung Leipzig“, „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig“ jeweils pro Dezernat bzw. Eigenbetrieb zum jeweiligen Stichtag erfasst/berücksichtigt?

Antwort:

Die Anlage 1 wurde hinsichtlich der Anzahl der Personen im IST ergänzt.

 

2.Wie stellt sich die Quote der Arbeitnehmerkündigungen im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl der Dezernate gemäß den Darstellungen zu Frage 3 der Anfrage VII-F-08826 dar?

Antwort:

Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht enthält die Zahl der Arbeitnehmerkündigungen (absolut und relativ) im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Beendigungen der Arbeitsverhältnisse (aufgeschlüsselt nach Dezernaten).

 

3.Welche je drei häufigsten Gründe zur Arbeitnehmerkündigung in den Dezernaten für Jugend, Schule und Demokratie, für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport und für Stadtentwicklung und Bau wurden jeweils zur Kategorie „Kündigung (AN)“ zusammengefasst und welche Ämter und Sachgebiete sind insbesondere betroffen? Welche Rückschlüsse ziehen die betroffenen Dezernate und Ämter hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Senkung dieser Zahlen und zur besseren Mitarbeiterbindung?

Antwort:

Wie bereits in der Antwort zur Anfrage VII-F-08826 aufgeführt, werden derzeit noch keine Gründe erfasst, warum Beschäftigte kündigen. Daher ist bisher keine Auswertung dazu möglich. Es ist für die Zukunft geplant, strukturierte Interviews mit Personen zu führen, welche die Stadtverwaltung auf eigenen Wunsch verlassen. Zudem sind alle Dezernate der Stadtverwaltung bemüht, die Bindung der Beschäftigten an die Stadtverwaltung zu stärken.

 

4.Inwieweit könnte durch die dauerhafte, den Anfragen entsprechend vollständige, verwaltungsseitige Integration der durch die Anfragen VII-F-07850, VII-F-08826 und diese Nachfrage erfragten Daten sowie durch die verwaltungsinterne Ausrichtung der Prozesse auf die automatisierte Datenerfassung und Auswertung sowie die entsprechende Erstellung der jährlichen Personalberichte bzw. der quartalsweisen Reports „Quartalsbericht Stellen- und Personalwirtschaft“ inkl. der automatisierten Auswertung ausgewählter KPIs der Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung der mit den Antworten zu den Anfragen und Nachfragen vorliegenden Auswertungen erforderliche Arbeitszeitaufwand von 25 Stunden für die Anfrage VII-F-08826 und 60 Stunden für die Anfrage VII-F-07850 reduziert werden?

Antwort:

Das Personalamt entwickelt das Personalcontrolling stets weiter. Dennoch wird der Aufwand bei einer Abfrage in dieser Detailtiefe (bis auf Sachgebietsebene) immer sehr zeitaufwändig bleiben, da eine Prüfung der ausgewerteten Zahlen aus dem Personalmanagementsystem notwendig ist. Zudem wird mit dem regelmäßigen Berichtswesen (Personalbericht, Dashboard zu Stellenbesetzungskennzahlen) versucht, die Informationsbedarfe des Stadtrates zu decken.

 

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