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VII-F-09449 Kosten der Unterkunft und Heizung: Fortschreibung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII (KdU) – Nachfrage zur Beantwortung der Anfrage VII-OB-09205

Fraktion Die Linke

Der ursprünglichen OB-Anfrage wurden folgende Anmerkung vorangestellt:

„Der Stadtrat hat am 19. Mai 2021 zum Antrag VII-A-02220-NF-03 ‚Berechnung der Kosten der Unterkunft‘ der Fraktion DIE LINKE beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, ‚durch ein externes Gutachten prüfen zu lassen, ob das Schlüssige Konzept zur Herleitung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung den Vorgaben des SGB II und der Rechtsprechung des BSG entspricht.‘ Ferner wurde beschlossen: ‚Das Gutachten wird zeitnah nach Fertigstellung veröffentlicht und im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt und im zwbA Wohnen vorgestellt und beraten.‘

Mit selber Beschlussfassung hat der Stadtrat dem Oberbürgermeister aufgetragen: ‚Bis zum Vorliegen des Gutachtens oder einer Entscheidung des Landessozialgerichtes in einem Hauptsacheverfahren werden die Kosten der Unterkunft jährlich aktualisiert.‘“

Ausweislich des Protokolls (Niederschrift des FA SGV) vom 12.09.2022 hat Frau Nagel nach dem Stand des Gutachtens gefragt. Dazu ist im Protokoll ausgeführt: „Die Leiterin des Sozialamtes berichtet, dass dieses in der Erarbeitung sei und in den kommenden Wochen dazu berichtet werden könne.“ Das in der Antwort des OB zur Anfrage VII-OB-09205 in Bezug genommene Protokoll des FA SGV vom 26.09.2022 weist keinerlei Darstellung der behaupteten Information zum Scheitern der Ausschreibung der Begutachtung aus. Mindestens ergibt sich jedoch aus der Darstellung der Sozialamtsleiterin, das Gutachten sei in der Erarbeitung, und der Behauptung, über das Scheitern der Ausschreibung sei in unmittelbarer zeitlicher Nähe berichtet worden, eine erhebliche inhaltliche Diskrepanz.

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, das Schlüssige Konzept begutachten zu lassen. Er wurde auch beauftragt, die KdU nun jährlich anzupassen. Da die fortgeschriebenen Richtwerte der KdU zum 1.10.2022 in Kraft getreten waren, ergibt sich der Anpassungsbedarf gemäß Stadtratsbeschluss zum 1.10.2023.

Wir fragen nach:

  1. Wann wird der Oberbürgermeister, die Beauftragung der Begutachtung des Schlüssigen Konzepts nach mehr als einem Jahr neu ins Werk setzen? (Die Beauftragung wurde durch den Stadtrat nicht aufgehoben!)
  2. Welches Amt bzw. welche Abteilung hatte am 8. Juli 2022 wie viele in Frage kommenden Gutachter zur Angebotsabgabe mit welcher Frist aufgefordert?
  3. Wie viele aufgeforderten Gutachter haben wann eine Begutachtung abgelehnt, wie viele aufgeforderten Gutachter haben sich nicht zurückgemeldet?
  4. Werden die mit der avisierten Vorlage zur Anpassung der KdU-Richtwerte bekannt gegebenen Richtwerte zum 1.10.2023 in Kraft gesetzt?

Antwort:

1.Wie viele Beschäftigte (Personen) sind in den Darstellungen zu Frage 1 (VII-F-08826-AW-01), insbesondere in den Tabellen „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in der Stadtverwaltung Leipzig“, „Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig“ jeweils pro Dezernat bzw. Eigenbetrieb zum jeweiligen Stichtag erfasst/berücksichtigt?

Antwort:

Die Anlage 1 wurde hinsichtlich der Anzahl der Personen im IST ergänzt.

 

2.Wie stellt sich die Quote der Arbeitnehmerkündigungen im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl der Dezernate gemäß den Darstellungen zu Frage 3 der Anfrage VII-F-08826 dar?

Antwort:

Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht enthält die Zahl der Arbeitnehmerkündigungen (absolut und relativ) im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Beendigungen der Arbeitsverhältnisse (aufgeschlüsselt nach Dezernaten).

 

3.Welche je drei häufigsten Gründe zur Arbeitnehmerkündigung in den Dezernaten für Jugend, Schule und Demokratie, für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport und für Stadtentwicklung und Bau wurden jeweils zur Kategorie „Kündigung (AN)“ zusammengefasst und welche Ämter und Sachgebiete sind insbesondere betroffen? Welche Rückschlüsse ziehen die betroffenen Dezernate und Ämter hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen zur Senkung dieser Zahlen und zur besseren Mitarbeiterbindung?

Antwort:

Wie bereits in der Antwort zur Anfrage VII-F-08826 aufgeführt, werden derzeit noch keine Gründe erfasst, warum Beschäftigte kündigen. Daher ist bisher keine Auswertung dazu möglich. Es ist für die Zukunft geplant, strukturierte Interviews mit Personen zu führen, welche die Stadtverwaltung auf eigenen Wunsch verlassen. Zudem sind alle Dezernate der Stadtverwaltung bemüht, die Bindung der Beschäftigten an die Stadtverwaltung zu stärken.

 

4.Inwieweit könnte durch die dauerhafte, den Anfragen entsprechend vollständige, verwaltungsseitige Integration der durch die Anfragen VII-F-07850, VII-F-08826 und diese Nachfrage erfragten Daten sowie durch die verwaltungsinterne Ausrichtung der Prozesse auf die automatisierte Datenerfassung und Auswertung sowie die entsprechende Erstellung der jährlichen Personalberichte bzw. der quartalsweisen Reports „Quartalsbericht Stellen- und Personalwirtschaft“ inkl. der automatisierten Auswertung ausgewählter KPIs der Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung der mit den Antworten zu den Anfragen und Nachfragen vorliegenden Auswertungen erforderliche Arbeitszeitaufwand von 25 Stunden für die Anfrage VII-F-08826 und 60 Stunden für die Anfrage VII-F-07850 reduziert werden?

Antwort:

Das Personalamt entwickelt das Personalcontrolling stets weiter. Dennoch wird der Aufwand bei einer Abfrage in dieser Detailtiefe (bis auf Sachgebietsebene) immer sehr zeitaufwändig bleiben, da eine Prüfung der ausgewerteten Zahlen aus dem Personalmanagementsystem notwendig ist. Zudem wird mit dem regelmäßigen Berichtswesen (Personalbericht, Dashboard zu Stellenbesetzungskennzahlen) versucht, die Informationsbedarfe des Stadtrates zu decken.

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