VII-F-09446 Zum Planungsstand des Bildungs- und Bürgerzentrum Grünau
Im November 2022 wurde der „Grundsatzbeschluss Bildungs-und Bürgerzentrum Grünau unter Einbeziehung der Völkerfreundschaft und Neubau einer wettkampftauglichen 3-Feld-Sporthalle“ (VII-DS-06858) gefasst. Darin ist vorgesehen, dass dem Stadtrat im Jahr 2023 zwei Planungsbeschlüsse, einer zum Neubau Bildungs- und Bürgerzentrum sowie ein weiterer für den Neubau der 3-Feld-Sporthalle dem vorgelegt werden. Die Zeitschiene ist wie folgt zu lesen:
3. Realisierungs- / Zeithorizont
| Neubau Bildungs- und Bürgerzentrum | Neubau 3-Feld-Sporthalle |
Planungsbeschluss | 2023 | 2023 |
Baubeschluss | ca. 28 Monate nach Planungsbeschluss | ca. 28 Monate nach Planungsbeschluss |
Baubeginn | ca. 12 Monate nach Baubeschluss | ca. 12 Monate nach Baubeschluss |
Nutzungsbeginn | ca. 36 Monate nach Baubeginn | ca. 30 Monate nach |
Laut Zwischenbericht in der Beschlusskontrolle vom 04.04.23 sind die Planungsbeschlüsse in Arbeit.
Da sich das Jahr 2023 dem Ende nähert, fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Wie ist der Bearbeitungsstand der beiden Planungsbeschlüsse und wann werden diese dem Stadtrat voraussichtlich vorgelegt?
2. Wann ist mit dem Baubeschluss zu rechnen?
3. Ist die Stadtverwaltung derzeit der Auffassung, dass die o.g. Zeitschiene einzuhalten ist oder zeichnen sich Verzögerungen ab?
4. Wenn ja, wie wirken sich diese auf die in Beschlusspunkt 4 prognostizierten Baukosten aus?
Antwort:
1. Wie ist der Bearbeitungsstand der beiden Planungsbeschlüsse und wann werden diese dem Stadtrat voraussichtlich vorgelegt?
Beide Planungsbeschlüsse befinden sich im internen Mitzeichnungsverfahren. Zunächst ist das gesamtstädtische Investitionsprogramm zu prüfen und zu priorisieren, bevor die Beschlüsse dem Stadtrat vorgelegt werden.
2. Wann ist mit dem Baubeschluss zu rechnen?
Nach derzeitigen Projektablaufplan ist der Baubeschluss für das Bildungs- und Bürgerzentrum (BBZ) für Dezember 2026 geplant. Für die Dreifeldsporthalle ist ein Baubeschluss im Oktober 2026 vorgesehen.
3. Ist die Stadtverwaltung derzeit der Auffassung, dass die o.g. Zeitschiene einzuhalten ist oder zeichnen sich Verzögerungen ab?
Verzögerungen können in Abhängigkeit zur gesamtstädtischen Priorisierung eintreten.
4. Wenn ja, wie wirken sich diese auf die in Beschlusspunkt 4 prognostizierten Baukosten aus?
Aufgrund der oben beschriebenen Unsicherheiten sind an dieser Stelle keine konkreten Aussagen möglich. Aktuell wird für alle Hochbauprojekte mit Preissteigerungen in Höhe von 4,5 % je Jahr gerechnet.
