VII-F-09431 Geplanter Neubau Kita Poetenweg 24 sowie "Grundstückstausch" für die ehemalige Kita Poetenweg 22 - Nachfragen zu den Anfragen und Antworten zu VII-F-08458-AW-01 und VII-F-08624-AW-01
In den Antworten auf die Anfragen zur Ratsversammlung Mai 2023 war u.a. zum avisierten „Tausch“ des o.g. Grundstückes, dass die Bedarfsabfrage innerhalb der Verwaltung sowie der Beteiligungsunternehmen nach dem finalen „Flächenumgriff für Gebäude und Grundstück“ des Poetenweges 22 vorliegt“.
Daher fragen wir:
- Wie ist der aktuelle Stand des sogenannten „Flächenumgriffs für Gebäude und Grundstück“ des Poetenweg 22?
- Wie ist der Stand der Abfrage innerhalb der Verwaltung und der Beteiligungsunternehmen zur Sicherung des kommunalen Grundstückes?
- Welches Verfahren (ggf. Dienstanweisung) zur „Abfrage“ wird hier hinsichtlich Frage 2 angewendet?
- Wie ist das avisierte Ergebnis im 3. Quartal hinsichtlich des Schwammbefalles des Gebäudes ausgefallen?
- Welches Ergebnis zeigt das in der Planung bei der LESG befindliche Neubauprojekt (DS 6865) – Poetenweg 24- hinsichtlich der Prüfung der Verpflanzbarkeit der jahrzehntealten Bäume?
- Welche Abweichungen gibt es ggf. zu den in der DS 6865 genannten Realisierungs- und Zeithorizonten sowie zu den finanziellen Auswirkungen?
Antwort:
1. Wie ist der aktuelle Stand des sogenannten „Flächenumgriffs für Gebäude und Grundstück“ Poetenweg 22?
Sachstand der Vermessung des Flurstückes 9 der Gemarkung Gohlis:
In enger Abstimmung der beteiligten Ämter erfolgte die Beauftragung der Katastervermessung am 12.07.2023. Hinsichtlich des genauen Flächenumgriffes der Grundstücke ergab sich im Verfahren umfangreicher Klärungsbedarf zwischen den Beteiligten (u.a. notwendiger Rückbau einer bestehenden Feuertreppe, Klärung zu Abstandsflächen des Bestandsgebäudes, weitere erforderliche Abstimmung zur Freiflächenplanung der künftigen Kita, Flächenbestimmung des Gehwegbereiches). Am 27.11.2023 erfolgte der Grenztermin. Mit dem amtlichen Vermessungsergebnis (Fortführungsnachweis) ist nunmehr im ersten Quartal 2024 zu rechnen.
2. Wie ist der Stand der Abfrage innerhalb der Verwaltung und Beteiligungsunternehmen zur Sicherung deskommunalen Grundstücks?
Die Entbehrlichkeitsprüfung wurde am 15.09.2023 innerhalb der Verwaltung und der Beteiligungsunternehmen ausgelöst. Eigene kommunale Bedarfe wurden dabei nicht angezeigt. Die Frist zur Prüfung wurde bis Ende des Jahres verlängert. Die Rückmeldungen stehen derzeit noch aus.
3. Welches Verfahren (ggf. Dienstanweisung) zur „Abfrage“ wird hier hinsichtlich Frage 2 angewendet?
Die Dienstanweisung „Aufgaben des Liegenschaftsamtes“ liegt dem Prozess zugrunde. Mit der Informationsvorlage „Weiterentwicklung des Strategischen Flächenmanagements - Soll-Konzeption“ (VI-DS-06017) wurde am 6. Mai 2019 der zuständige Grundstücks-verkehrsausschuss informiert. In Anlage 2 „Prozessbeschreibung Flächenveräußerung" ist das Verfahren entsprechend dargestellt. Diese Anlage 2 wird dieser Antwort beigefügt.
4. Wie ist das avisierte Ergebnis im 3. Quartal hinsichtlich des Schwammbefalls des Gebäudes ausgefallen?
Aufgrund des festgestellten Befalls durch den Echten Hausschwamm in einzelnen Räumen des Objektes Poetenweg 22 erfolgte am 16.10.2023 wiederholt eine holzschutztechnische Untersuchung. Dabei wurde das Gebäude auf erkennbare Veränderungen sowie Anzeichen möglicher Schadenserweiterungen untersucht. Im Ergebnis ist der Zustand unverändert und es konnte kein weiteres Aufwachsen des Hausschwammes festgestellt werden. Zudem wurde positiv bewertet, dass mit dem Rückbau der gartenseitigen Fluchtwegtreppenanlage die Spritzwasserbereiche beseitigt und damit der Feuchteeintrag an der Fassade reduziert wurde.
5. Welches Ergebnis zeigt das in der Planung bei der LESG befindliche Neubauprojekt (DS 6855) - Poetenweg 24 - hinsichtlich der Prüfung der Verpflanzbarkeit der jahrzehntealten Bäume?
In Bezug auf die zu versetzenden Großbäume findet sich in den Vorlagen hierzu kein klarer Auftrag. Selbstverständlich wurde im Rahmen der Planung einen Baumerhalt geprüft. Auf dem Grundstück ist dies aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse nicht möglich. Ebenso bedingen die technischen Erfordernisse (Zufahrt, Anlieferung, Gebäudestellung) leider den Verlust einiger Großbäume.
Grundsätzlich ist eine Verpflanzung der Bäume möglich. Im näheren Umfeld stehen aber keine geeigneten Pflanzflächen für Großbäume zur Verfügung. Damit müsste eine Versetzung im weiteren Umfeld erfolgen, was erhebliche Aufwendungen – bis zur Demontage von Oberleitungen in den umliegenden Straßenbahntrassen – bedeuten würde. Bei dieser Baumgröße beträgt das Ausfallrisiko nach Verpflanzung zudem ca. 50 %. Angesichts dieses hohen Aufwands bei gleichzeitig hohem Ausfallrisikos wird eine Verpflanzung für wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar angesehen. Deshalb sollen die entfallenden Bäume durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.
6. Welche Abweichungen gibt es ggf. zu den in der DS 6855 genannten Realisierungs- und Zeithorizonten sowie zu den finanziellen Auswirkungen?
Die LESG ist gemeinsam mit dem Amt für Schule in der Vorbereitung des Baubeschlusses für das Vorhaben Neubau Kita Poetenweg.
Entsprechend DS-06865 war die Einbringung des Baubeschlusses für Januar 2024 geplant. Aktuell ergeben sich drei bis vier Monate Verzögerung. Die Einbringung erfolgt voraussichtlich April 2024. Dies hat u.a. folgende Ursachen:
- Entgegen der ursprünglichen Zeitplanung erfolgte die Beschlussfassung DS-06865 nicht im Januar 2022, sondern erst am 14.04.2022, somit mit rd. 3 Monaten Verzögerung.
- Weitere Verzögerungen haben sich durch die Anpassung der Planung an die aktuellen Erkenntnisse des Starkregenschutzes (Lage in einem Überschwemmungsbereich im Zuge eines 100-jährigen Regenereignisses in Höhe von bis zu 65 cm, über Straßenniveau) ergeben.
In Bezug auf die mit Vorlage DS-06865 veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 4.450.400 EUR ist derzeit eine Erhöhung auf rund 6.167.000 EUR (mit Kostenindex 7.375.000 EUR für 2024/2025) nach Kostenberechnung absehbar. Ursächlich sind:
- Aktuelle Baupreiserhöhungen in Folge der lfd. Krisen und Inflation seit Beschluss DS-06865 bzw. DS-01311 (ca. 20 % = 890 TEUR).
- Erforderliche Anpassung an den Starkregenschutz (100-jährigen Regenereignisses in Höhe von bis zu 65 cm, über Straßenniveau, + 360 TEUR).
- Gründungsunsicherheiten (+150 TEUR)
- Ertüchtigung des angrenzenden Brandgiebels der Villa inkl. evtl. Fundamentverstärkung (+ 250 TEUR).
