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VII-F-09432 Erst kein Personal und jetzt keine Möbel in kommunalen Kitas?

Fraktion Die Linke

Mehre kommunale Einrichtungen im Bereich der KITAs berichteten in Gesprächen, dass die Einrichtungen nicht mehr mit Möbeln und Materialien ausgestattet werden können, da Dienstleister für die Beschaffung nicht fristgerecht durch die Stadtverwaltung beauftragt wurden. Neben der angespannten Personalsituation erschweren ungünstige Rahmenbedingungen die Arbeitssituation der Erzieher*innen.

Wir bitten daher für eine Sachverhaltsaufklärung um Beantwortung folgender Fragestellungen:

  1. Mit welchen Dienstleistern bestehen und bestanden seit 2021 vertragliche Verpflichtungen zur Ausstattung der kommunalen Einrichtungen der KITAs (Möbel, Spielzeug, Hygiene, Sonstiges etc.)?
  2. Bei welchen vertraglichen Dienstleistern gibt es seit wann Probleme mit der Beauftragung und in welcher Zuständigkeit in der Stadtverwaltung sind diese möglichen Verzögerungen zu vertreten bzw. durch wen wären die Dinge zu beschaffen? Was sind Gründe für die verzögerte Ausstattung mit Materialien?
  3. Welche Einrichtungen haben Bedarfe angezeigt, die derzeit und seit wann aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?
  4. Welche finanzielle Höhe haben die notwendigen, offenen Ausstattungsgegenstände, sofern der Sachverhalt zutreffend ist, die derzeit nicht bedient werden können?
  5. Gibt es bereits Einrichtungen, die durch fehlende vertragliche Bindungen nicht ausgestattet werden können und welche Einrichtungen sind dies?
  6. Könnte die fehlende Ausstattung Auswirkungen auf Belegungskapazitäten der Stadt Leipzig haben und wenn ja in welchen Einrichtungen und Stadtteilen?
  7. Sofern die Ausführungen zu den fehlenden Ausstattungen mit Materialien zutreffend sind, bitten wir zu beantworten, wann alle Verpflichtungen wieder bedient werden können und wie mit der Übergangszeit umgegangen werden soll?

Antwort:

  1. Mit welchen Dienstleistern bestehen und bestanden seit 2021 vertragliche Verpflichtungen zur Ausstattung der kommunalen Einrichtungen der KITAs (Möbel, Spielzeug, Hygiene, Sonstiges etc.)?
  • Spiel- und Beschäftigungsmaterial: Aurednik GmbH, Dusyma Kindergartenbedarf GmbH, Moskito Spiel- und Sportartikel GmbH, Wehrfritz GmbH
    Laufzeit vom 01.04.2019 bis 31.03.2023
  • Geschirr und Küchenkleinbedarf: Andrea Niendorf (Fachgroßhandel für Reinigungsmittel und -maschinen)
    Laufzeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2023
  • Mobiliar: Objektausstattung Arnoson GmbH
    reguläre Laufzeit ab 01.05.2020, auf Grund von vollständigem Lieferausfall außerordentlich gekündigt am 09.11.2022.

Andere Sortimente wie z.B. Hygiene- und Verbrauchsartikel, Wäsche, Bürobedarfe oder Elektronik werden über das Einkaufshandbuch ausgelöst.

2. Bei welchen vertraglichen Dienstleistern gibt es seit wann Probleme mit der Beauftragung und in welcher Zuständigkeit in der Stadtverwaltung sind diese möglichen Verzögerungen zu vertreten bzw. durch wen wären die Dinge zu beschaffen? Was sind Gründe für die verzögerte Ausstattung mit Materialien?

Im Rahmen eines vollständigen Leistungsausfalls des Rahmenvertragspartners für Möbellieferungen im September 2022 wurde der Rahmenvertrag mit dem Anbieter am 09.11.2022 außerordentlich gekündigt, um ihn von zukünftigen Ausschreibungen für Rahmenverträge ausschließen zu können. Der Leistungsausfall wurde insbesondere durch die fehlende Lieferung der Möbel für die Einrichtung Holbeinstraße bekannt, deren Bestellung fristgerecht am 28.06.2022 ausgelöst wurde.

Die beiden weiteren unter 1 aufgeführten Verträge für Geschirr sowie Spiel- und Beschäftigungsmaterial sind zwischenzeitlich regulär beendet.

Die Spezialbeschaffungsstelle liegt im Amt für Schule. Im Amt für Jugend und Familie wird eine Bedarfsstelle vorgehalten, die die notwendigen Bedarfe erhebt und beschreibt und diese an das Amt für Schule zur rechtssicheren Ausschreibung übergibt.

Aktuell werden Beschaffungen standortkonkret durchgeführt. Da sich die Anforderungen an Ausschreibungen und hinsichtlich des Umfangs der Vertragspositionen im Vergleich zu den letzten Verfahren deutlich erhöht haben, müssen zunächst Leistungsverzeichnisse und Leistungsbeschreibungen entsprechend der Bedarfserhebung für die nötigen Rahmenverträge erarbeitet werden. Auf deren Grundlage werden die Ausschreibungen umgesetzt.

3. Welche Einrichtungen haben Bedarfe angezeigt, die derzeit und seit wann aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrags Möbellieferung wurden Einzelbedarfe aus den Einrichtungen Kantatenweg 41b, Reichelstraße, Hans-Otto-Straße 2 a und 2 b, Seidelstraße, Alte Straße, Paul-Küstner-Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Eisenbahnstraße, Tarostraße, Konradstraße, Dahlienstraße und Bornaische Straße angemeldet. Diese konnten nach ausgebliebener Lieferung und außerordentlicher Kündigung nicht mehr eingefordert werden. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden weitere Bedarfe in der Einrichtung Eisenacher Straße gemeldet, welche auf einen Wasserschaden wegen Havarie entstanden sind. Die Kinder der Einrichtung sind zum aktuellen Zeitpunkt mit ihren pädagogischen Fachkräften auf andere kommunal betriebene Häuser aufgeteilt.

Die Bestellung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial liegt in Verantwortung der Einrichtungsleitungen.

4. Welche finanzielle Höhe haben die notwendigen, offenen Ausstattungsgegenstände, sofern der Sachverhalt zutreffend ist, die derzeit nicht bedient werden können?

Aufgrund des fehlenden Rahmenvertrags für Ausstattungsgegenstände in Kindertageseinrichtungen konnten die Komplettausstattungen in den Kindertageseinrichtungen Holbeinstraße 84, Ferdinand-Rhode-Straße 17 a und Tarostraße 9 a nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Aufträge aus dem Jahr 2022 gemäß VII-DS-08372 betrafen einen Betrag von 606.240,91 € im Ergebnishaushalt und 178.068,06 € im Investhaushalt.

Im Jahr 2023 waren keine Komplettausstattungen regulär geplant. Es handelt sich hier nur um Ersatzausstattungen von 50.000 € im Investhaushalt. Im Jahr 2024 sind für Komplett- bzw. Teilausstattungen 310.300 € im Investhaushalt und 503.000 € im Ergebnishaushalt vorgesehen.

Die restlichen ursprünglich geplanten Maßnahmen verschieben sich in die Folgejahre bzw. werden die Ausstattungen nicht in 2024 benötigt.

5. Gibt es bereits Einrichtungen, die durch fehlende vertragliche Bindungen nicht ausgestattet werden können und welche Einrichtungen sind dies?

Auf Grund des fehlenden Möbelrahmenvertrags konnten bisher folgende Einrichtungen nicht wie geplant mit Möbeln ausgestattet werden: Holbeinstraße 84, Ferdinand-Rhode-Straße 17 a sowie Tarostraße 9 a.

Die Einrichtung Ferdinand-Rhode-Straße 17 a wird derzeit mit Möbeln aus der Einrichtung Arndstraße 46 betrieben.

Die Einrichtung Holbeinstraße wurde nur teilweise durch den damaligen Anbieter ausgestattet, weshalb diese Einrichtung durch Restmöbelbestände ausgestattet wurde. Weiterhin wurde auf Grund eines Abwasserschadens im Januar 2023 die Einrichtung Paul-Küstner-Straße in die Holbeinstraße ausgelagert, die betreuten Kinder haben die Möbel der Einrichtung Paul-Küstner-Straße mit in die Holbeinstraße genommen.

Die Einrichtung Tarostraße 9 a ist derzeit mit einer Krippengruppe und Restmöbelbeständen in Betrieb und wird nach Freihandvergabe voraussichtlich im März 2024 vollständig ausgestattet sein.

Könnte die fehlende Ausstattung Auswirkungen auf Belegungskapazitäten der Stadt Leipzig haben und wenn ja in welchen Einrichtungen und Stadtteilen?

Im Rahmen einer Sonderausschreibung an Möbeln wird derzeit ein Rahmenvertrag zur Ausstattung der Einrichtungen Holbeinstraße, Ferdinand-Rhode-Straße, Kändlerstraße und Gerichtsweg/Reichpietschstraße sowie der bisher angemeldeten Möbelbedarfe erarbeitet und priorisiert, um die Einrichtungen schnellstmöglich mit Möbeln auszustatten und die Bedarfe in den Stadtteilen zu decken.

6. Sofern die Ausführungen zu den fehlenden Ausstattungen mit Materialien zutreffend sind, bitten wir zu beantworten, wann alle Verpflichtungen wieder bedient werden können und wie mit der Übergangszeit umgegangen werden soll?

Auf Grund von geänderten Gesetzlichkeiten werden keine Rahmenverträge mehr mit Katalogen der Anbieter geschlossen. Alle innerhalb der Rahmenvertragslaufzeit denkbaren Artikel müssen händisch notiert werden, um eine Bestellung über den Rahmenvertrag zu ermöglichen. Derzeit werden die umfassenden Leistungsverzeichnisse für die offenen Rahmenverträge angefertigt.

Im Rahmen der Beschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial wird derzeit geprüft, ob Leitungen im Rahmen einer Übergangsphase eigenständige Freihandvergaben durchführen können.

Der Rahmenvertrag für Geschirrlieferungen verursacht aktuell die geringsten finanziellen und materiellen Auswirkungen und wird daher im Nachgang bearbeitet.

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