VII-F-09424 Perspektiven für die Garagengemeinschaft Mockau-West II, Schildberger Weg
Die o. g. Garagengemeinschaft umfasst 550 Garagen und zählt damit zu den größten Anlagen in Leipzig. Geschichtlich bedingt, umfasst sie drei Bauabschnitte: der erste Bauabschnitt, die „Garagengemeinschaft Abbruch Magdeborn“, war eine Ausgleichsleistung der Stadt Leipzig sowie der DDR für die Enteignung der Grundstücke der Bewohner der Gemeinde Magdeborn, die dem Braunkohleabbau im Süden der Stadt Leipzig weichen mussten. Den Bewohnern aus Magdeborn, die in Mockau-Nord eine neue Bleibe fanden, wurden als Ausgleich für ihre verlorenen Grundstücke im Jahr 1978 40 Garagen von der Stadt Leipzig auf eben jenem Grundstück entgeltfrei zur Verfügung gestellt und gingen in ihren Besitz über. Die zwei weiteren Bauabschnitte folgten in den nächsten Jahren und wurden in Eigenleistung von den Garagenbesitzern errichtet. Die materiellen Aufwände beliefen sich damals auf je ca. 10.000 Mark der DDR.
Mit Schreiben vom 2. Mai 2022 wurde durch die Stadt Leipzig die Garagengemeinschaft über „eine perspektivische Auflösung des Standortes“ vorabinformiert, weil „nach aktuellem Planungsstand ein Schulneubau“ beabsichtigt ist und „das städtische Grundstück“ dafür benötigt wird.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- Wie weit sind die Planungen für den genannten Schulneubau vorangeschritten? (Bitte möglichst präzise Angaben zum Zeithorizont!)
- Gibt es Überlegungen, das nicht mehr genutzte Schulgebäude in der Rosenowstrasse zu sanieren und als Schulstandort zu reaktivieren?
- Seit 28. August 2023 liegt ein unterschriftsreifer Entwurf eines neuen Mietvertrages zwischen der Garagengemeinschaft Mockau-Nord und der Stadt Leipzig vor. Wann wird die Stadt Leipzig den Vertrag unterzeichnen und wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
- Wie weit sind die Planungen für den genannten Schulneubau vorangeschritten? (Bitte möglichst präzise Angaben zum Zeithorizont!)
Der Standort Schildberger Weg diente bislang als Ausweichstandort für einen Schulneubau in Mockau. Der konkrete Bedarf kann jedoch an einem anderen Standort gedeckt werden. Dennoch wird der Standort in Abhängigkeit der weiteren Bevölkerungsentwicklung als potenzieller Schulstandort langfristig vorgehalten.
2. Gibt es Überlegungen, das nicht mehr genutzte Schulgebäude in der Rosenowstrasse zu sanieren und als Schulstandort zu reaktivieren?
Am Standort des BSZ 12, Robert-Blum-Schule in der Rosenowstraße in Mockau-Nord im Stadtbezirk Nordost soll das Haus 2 (Rosenowstraße 56) modernisiert und für die speziellen Anforderungen des Berufsschulzentrums mit sonderpädagogischem Profil hergerichtet werden. In diesem Zuge sollen auch die bestehende Sporthalle und die dazugehörigen Freiflächen zwischen den drei Gebäuden ertüchtigt werden. In der Sitzung der Ratsversammlung am 15.11.2023 wurde durch den Stadtrat der entsprechende Planungsbeschluss gefasst (VII-DS-08972). Weitere Informationen sind dieser Beschlusslage zu entnehmen.
3. Seit 28. August 2023 liegt ein unterschriftsreifer Entwurf eines neuen Mietvertrages zwischen der Garagengemeinschaft Mockau-Nord und der Stadt Leipzig vor. Wann wird die Stadt Leipzig den Vertrag unterzeichnen und wenn nicht, warum nicht?
Das Liegenschaftsamt prüfte Ende des Jahres 2022 die vertragliche Grundlage des Garagenkomplexes auf dem Grundstück Schildberger Weg/Wittkowskistraße, Flurstücke 81/25 und 99/1 der Gemarkung Mockau.
Als Ergebnis steht der Entschluss, dass zur Bereinigung der Nutzungsverhältnisse auf dem genannten Garagenkomplex mit Rückwirkung ab dem 01.01.2021 anstelle vieler Einzelmietverträge ein Gesamtmietvertrag mit den drei Garagengemeinschaften des Standorts geschlossen werden soll. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes musste mit den Garagenvorständen eine geeignete vertragliche Grundlage abgestimmt werden. Diesbezüglich kamen Vertreter des Liegenschaftsamtes gemeinsam mit den Garagenvorständen im dritten Quartal 2023 zu einer Einigung. Danach soll das seit der Gründung der Garagengemeinschaft am 14.06.1979 und der damit verbundenen Errichtung der aufstehenden Bauwerke bestehende Nutzungsverhältnis auf Grundlage des unterschriftsreifen Vertragsentwurfes fortgesetzt werden. Dieser Mietvertrag soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Die Höhe des jährlich an die Stadt Leipzig zu zahlenden Entgeltes erfordert allerdings die Einbringung einer Beschlussvorlage in den Grundstücksverkehrsausschuss. Diese Vorlage wird derzeit im Liegenschaftsamt erarbeitet. Leider verzögert sich die Bearbeitung wegen eines hohen Arbeitsaufkommens bei aktuell hohem Krankenstand. Die Kolleginnen und Kollegen sind dennoch bemüht, die Vorlage im ersten Quartal 2024 einzureichen.
