VII-F-09414 Liegenschaftstausch Alte Post Grünau
In der Ratsversammlung des 05. Juli 2023 wurde der Antrag von Stadtrat Sören Pellmann VII-A-08262 "Liegenschaftsaustausch zur sozialen, kulturellen und ökonomischen Stärkung von Grünau" beschlossen. Darin wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, "dem Grundstücksverkehrsausschuss eine Vorlage vorzulegen, deren Inhalt einen Liegenschaftstausch der Alten Post Grünau Flurstück 1647 Gemarkung Schönau mit den städtischen Flurstücken 302/b, 599/2, 599/1 der Gemarkung Kleinzschocher zum Ziel hat." Bisher ist dem Ausschuss keine entsprechende Vorlage zugegangen.
Wir fragen daher:
1. Hat es inzwischen Gespräche zwischen der Eigentümerin der Alten Post Grünau und dem Liegenschaftsamt gegeben? Wenn ja, was war Inhalt dieses Gesprächs?
2. Sieht die Stadtverwaltung vor, die Verhandlungen gemäß der Beschlusslage und somit unter der Zielvorgabe des Grundstückstauschs zu führen? Wenn ja, wann erfolgen die Verhandlungen? Wenn nein, warum nicht?
3. Wann kann der Grundstücksverkehrsausschuss mit einer Vorlage zum Liegenschaftstausch rechnen?
4. Zum Ratsbeschluss wurde die Protokollnotiz aufgenommen, dass der OBM sich mit dem Grundstückseigentümer zeitnah in Verbindung setzt und hierzu nach der Sommerpause im GVA berichtet. Wann erfolgt dieser Bericht?
Antwort:
- Hat es inzwischen Gespräche zwischen der Eigentümerin der Alten Post Grünau und dem Liegenschaftsamt gegeben? Wenn ja, was war Inhalt dieses Gesprächs?
Am 20.11.2023 fand ein Termin zwischen dem Grundstückseigentümer der „Alten Post Grünau“ und der Stadtverwaltung statt. Hierin wurde der gegenwärtige bauliche Zustand des Objektes sowie Ansätze einer wirtschaftlichen Nutzung diskutiert und gleichzeitig die Entwicklungsabsichten des Gesprächspartners zu den potentiellen städtischen Tauschflächen in der Antonienstraße dargelegt. In diesem Zusammenhang wurden die stadtplanerischen Entwicklungsziele der unbebauten kommunalen Flächen im Aufstellungsbereich des B-Planes Nr. 466 – „Quartiere an der Antonienbrücke/Klingenstraße“ aufgezeigt und dem Gesprächspartner mitgeteilt, dass die städtischen Flächen für die angestrebte Verlagerung eines im Quartier gelegenen Nahversorgers von Bedeutung sind und die Verfügbarkeit an diesen Flächen essentiell für die Erreichung dieses Planungszieles ist.
Weiterhin wurde in diesem Gespräch darüber informiert, dass die Stadt mit dem geplanten Bildungs- und Bürgerzentrum Grünau einer großen und wichtige Planungs- und Bauaufgabe in unmittelbarer Nähe der „Alten Post Grünau“ nachkommt. Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der sozialen und kulturellen Stärkung Grünaus. Derzeit besteht kein kommunaler Bedarf an dem Objekt „Alte Post Grünau“, insbesondere nicht durch das Kulturamt.
2. Sieht die Stadtverwaltung vor, die Verhandlungen gemäß der Beschlusslage und somit unter der Zielvorgabe des Grundstückstauschs zu führen? Wenn ja, wann erfolgen die Verhandlungen? Wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Verwaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme der Verhandlungen über einen Tausch oder Erwerb der „Alten Post Grünau“ nicht zielführend. Die Gründe sind umfassend im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VII-A-08262 dargelegt. Aufgrund der fehlenden Zuordenbarkeit einer perspektivischen kommunalen Nutzung sind zudem die Kaufpreisfinanzierung, Sanierungskosten sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten nicht gesichert.
3. Wann kann der Grundstücksverkehrsausschuss mit einer Vorlage zum Liegenschaftstausch rechnen?
Eine Vorlage zum Grundstückstausch oder freihändigen Erwerb wird in den Grundstücksverkehrsausschuss eingebracht, wenn Klarheit über den Bedarf und eine mögliche Nutzung der „Alten Post Grünau“ einschließlich der gesicherten Finanzierung für die Sanierung, Nutzung und Bewirtschaftung des Objektes besteht.
4. Zum Ratsbeschluss wurde die Protokollnotiz aufgenommen, dass der OBM sich mit dem Grundstückseigentümer zeitnah in Verbindung setzt und hierzu nach der Sommerpause im GVA berichtet. Wann erfolgt dieser Bericht?
Aufgrund des späten Gesprächs zwischen Verwaltung und Grundstückseigentümer konnte ein Bericht nicht eher erfolgen. Der Bericht wird nun auch im GVA erfolgen.
