VII-F-09292 Verzögerte Fertigstellung der Zweifeldporthalle Lützner Straße 112
Im Januar 2021 verfügte der Oberbürgermeister per Eilentscheidung den Baubeschluss für die Zweifeldsporthalle Lützner Strasse 112. Es waren Baukosten in Höhe von 6.630.00 Euro geplant und der Nutzungsbeginn der Sporthalle für den 1. August 2023 vorgesehen, was allerdings nicht realisiert wurde.
Fragen an den Oberbürgermeister:
1. Warum verzögert sich die Fertigstellung der Sporthalle?
2. Wann ist nunmehr mit dem wirklichen Nutzungsbeginn zu rechnen?
3. Können die Baukosten wie geplant eingehalten werden?
4. Wenn nicht, warum nicht und in welche Höhe werden sie voraussichtlich steigen und aus welchen Budgets erfolgt die Finanzierung der Mehrkosten?
5. Welche Entscheidung ist über Höhe der Fördermittel erfolgt? Im Rahmen der im Januar 2020 in Kraft getretenen Schulinfrastrukturverordnung (SchulInfraVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurde in der Vorlage mit einer Höhe der Zuweisung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ausgegangen.
6. Werden alle energetischen Standards bzw. das Energiekonzept wie geplant umgesetzt?
7. Ist die beabsichtigte Stellenerweiterung von 0,3 VzÄ Hausmeister und 0,6 VzÄ Hallenwart in der Stellenplanung 2023/2024 enthalten bzw. welche Modifizierungen ergeben sich ggf. durch den späteren Nutzungsbeginn?
8. Wird es eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung im Gebäudeinneren geben? Die Vorlage sieht eine entsprechende Prüfung vor.
Antwort:
- Warum verzögert sich die Fertigstellung der Sporthalle?
Im Bauablauf ergaben sich bereits mit dem Rohbau Verzögerungen aufgrund von kriegsbedingten Lieferengpässen (Stahl u.a.), so dass sich dann auch die Dacharbeiten bauzeitverlängernd in ungünstige Jahreszeit verschoben. Aktuell gab es noch technischen Klärungsbedarf bei der Fassade, so dass der Gebäudeabschluss erst Ende 2023 erfolgen wird, wodurch der Innenausbau später starten kann. Nach der Montage der Fassade (Glasfassade) kann ab Anfang 2024 auch die Aufmauerung der Klinkerverkleidung beginnen, sofern es die Außentemperaturen zulassen.
2. Wann ist nunmehr mit dem wirklichen Nutzungsbeginn zu rechnen?
Mit der Nutzungsaufnahme ist zum Beginn des Schuljahrs 2024/2025, also zum 05.08.2024, zu rechnen.
Vor einem Beginn der notwendigen Freianlagenarbeiten ist der Gerüstabbau erforderlich, der erst nach dem Klinkermauerwerk erfolgen kann. Diese zeitliche Abhängigkeit ist im genannten Nutzungsbeginn berücksichtigt.
- Können die Baukosten wie geplant eingehalten werden?
- Wenn nicht, warum nicht und in welcher Höhe werden sie voraus-sichtlich steigen und aus welchen Budgets erfolgt die Finanzierung der Mehrkosten?
Die Baukosten werden sich noch weiter erhöhen. Die Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus höherpreisigen Vergaben infolge der allgemeinen Baupreisentwicklung. Anteilige Mehrkosten, die überwiegend als sogenannte Sowieso-Kosten anzusehen sind, resultieren aus notwendigen Planungsfortschreibungen.
In 2022 erfolgte eine Budgeterhöhung. Nach aktueller Prognose ist eine weitere Erhöhung erforderlich, um die Maßnahme vollständig zu realisieren. Die benötigten Gesamt-Mehrkosten werden in einer Änderung zum Baubeschluss in 2024 benannt. Eine mögliche Deckungsquelle ist in Abstimmung mit dem Bauherrenamt aufzuzeigen.
3. Welche Entscheidung ist über Höhe der Fördermittel erfolgt? Im Rahmen der im Januar 2020 in Kraft getretenen Schulinfrastrukturverordnung (SchulInfraVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus wurde in der Vorlage mit einer Höhe der Zuweisung von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ausgegangen.
Die Maßnahme ist Teil des sogenannten Stadtbudgets 2020 im Förder-programm „SchulInfrVO“ und wurde mit Zuwendungsbescheid vom 07.10.2020 positiv von der SAB beschieden. Darin werden bei 6.437.709,87 € Gesamtkosten und 6.204.268,12 € zuwendungsfähige Kosten Fördermittel i.H. v. 3.722.560,87 € beschieden. Das entspricht einer Förderquote von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Rest ist als Eigenmittel eingeplant.
Aktuell läuft der Bewilligungszeitraum (BWZ) am 30.03.2024 aus. Eine Verlängerung des BWZ wird angestrebt.
4. Werden alle energetischen Standards bzw. das Energiekonzept wie geplant umgesetzt?
Die Planung wird hinsichtlich der energetischen Standards umgesetzt.
5. Ist die beabsichtigte Stellenerweiterung von 0,3 VzÄ Hausmeister und 0,6 VzÄ Hallenwart in der Stellenplanung 2023/24 enthalten bzw. welche Modifizierungen ergeben sich ggf. durch den späteren Nutzungsbeginn?
Die Planung ist weiterhin aktuell, unabhängig vom späteren Nutzungsbeginn.
6. Wird es eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung im Gebäudeinneren geben? Die Vorlage sieht eine entsprechende Prüfung vor.
Nach Prüfung der Möglichkeit der Einbeziehung wurden stellvertretend für die Schüler Schulleitung und Lehrer eingebunden.
