VII-F-09287 Positionierung der Stadtverwaltung zu Chipkarten für Asylsuchende
Laut Presseberichterstattungen will die CDU in der sächsischen Landesregierung die Chip- im Sinne von Bezahlkarten für Geflüchtete einführen, mit denen Waren des täglichen Bedarfs bezahlt werden sollen.
Wenn es keine bundesweite Lösung gebe, wie bei einer Konferenz der Ministerpräsident*innen im Oktober 2023 bekundet, „wolle der Freistaat das Modell landesweit einführen“. Demnach hätten sich Vertreter*innen der Staatsregierung mit Kommunen ausgetauscht, wo der Wunsch auf Chipkarten umzustellen geäußert worden sei. Auch Vertreter*innen von Banken seien in die Gespräche eingebunden gewesen.
Fragen an die Stadtverwaltung:
- War die Stadt Leipzig am o.g. Austausch der Staatsregierung mit „den Kommunen“ über die Einführung von Bezahlkarten beteiligt? Was wurde im Rahmen dieses Treffens konkret besprochen?
- Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dem Vorstoß diese Bezahlsysteme einzuführen? Kann der Behauptung gefolgt werden, dass damit ein „Pullfaktor für Migration“ behoben werden würde, wie diverse Politiker*innen, u. a. der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann, behaupten?
- Kann seitens der Stadtverwaltung der bürokratische Aufwand eingeschätzt werden, mit dem die Etablierung und das Betreiben dieser Bezahlsysteme gerade für die Kommune(n) verbunden wäre?
Antwort:
- War die Stadt Leipzig am o.g. Austausch der Staatsregierung mit „den Kommunen“ über die Einführung von Bezahlkarten beteiligt? Was wurde im Rahmen dieses Treffens konkret besprochen?
Die Stadt Leipzig war an einem Austausch mit der Staatsregierung zur Einführung von Bezahlkarten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht beteiligt.
2. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dem Vorstoß diese Bezahlsysteme einzuführen? Kann der Behauptung gefolgt werden, dass damit ein „Pullfaktor für Migration“ behoben werden würde, wie diverse Politiker*innen, u. a. der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann, behaupten?
Die Stadt Leipzig schließt sich der Positionierung des Deutschen Städtetags an, wonach eine Bezahlkarte für die Städte vorstellbar sei, wenn diese einfach handhabbar ist, bundesweit einheitlich gilt und keinen zusätzlichen Aufwand verursacht. Eine abschließende Beurteilung zur Bezahlkarte kann durch die Stadtverwaltung derzeit nicht erfolgen, weil noch viele Aspekte unklar sind (z.B. Anwendungskreis, nur Ersatz der Auszahlung im Amt oder nur Gewährung von Sachleistungen etc.). Ebenfalls können mögliche Auswirkungen einer Bezahlkarte auf die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland nicht beurteilt werden.
3. Kann seitens der Stadtverwaltung der bürokratische Aufwand eingeschätzt werden, mit dem die Etablierung und das Betreiben dieser Bezahlsysteme gerade für die Kommune(n) verbunden wäre?
Eine verlässliche Abschätzung des Verwaltungsaufwands zu einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist derzeit nicht möglich, da es noch keine verbindliche Aussage zu Anwendungskreis, Umfang und Abwicklung der Karte gibt.
