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VII-F-09286 Kita- und Schulessen: Entwicklungen, Inanspruchnahme und Preise

Fraktion DIE LINKE

Vor dem Hintergrund der erneut drohenden Steigerung der Kosten für Kita- und Schulessen fragen wir an:

  1. Wie hat sich die Inanspruchnahme von Kita- und Schulessen seit Januar in der Stadt Leipzig entwickelt?
  2. Beobachtet die Stadtverwaltung auffällige Entwicklungen in der Inanspruchnahme von Kita- und Schulessen?
  3. Gab es seit November 2022 Preissteigerungen im Bereich der Essensversorgung in Kitas- und Schulen?
  4. Sind der Stadtverwaltung durch Essensversorger Preiserhöhungen zum 1.1.2024 angezeigt worden, wenn ja in welcher Höhe?
  5. In welchem Rahmen würden sich die Preise für Kita- und Schulessen ab dem 1.1.2024 bewegen sollte die Mehrwertsteuer auf dieses von 7 % auf 19 % erhöht werden?
  6. Wie viele Kinder haben Anspruch auf eine kostenfreie Mittagsessensversorgung im Rahmen von Bildung und Teilhabe? Wie hoch ist die tatsächliche Inanspruchnahme-Quote in diesem Bereich?

Antwort:

1. Wie hat sich die Inanspruchnahme von Kita- und Schulessen seit Januar in der Stadt Leipzig entwickelt?

Seit Januar 2023 beträgt die Teilnehmerquote 45 % an Schulen und 77 % an Kitas und ist konstant.

2. Beobachtet die Stadtverwaltung auffällige Entwicklungen in der Inanspruchnahme von Kita- und Schulessen?

Weder im Kita- noch im Schulbereich sind auffällige Entwicklungen zu erkennen.

3. Gab es seit November 2022 Preissteigerungen im Bereich der Essensversorgung in Kitas- und Schulen?

Seit November 2022 sind keine Preissteigerungen erfolgt.

4. Sind der Stadtverwaltung durch Essensversorger Preiserhöhungen zum 1.1.2024 angezeigt worden, wenn ja in welcher Höhe?

Es liegen seitens einiger Versorgungsunternehmen Anträge auf Menüpreisanpassungen infolge der Mindestlohnanpassung zum 01.01.2024 vor.

Die Preiserhöhungen liegen im Bereich der Kindertageseinrichtungen zwischen 0,09 € bis 0,11 € pro Portion, in Abhängigkeit zur Altersgruppe, Menüauswahl und dem jeweiligen Unternehmen.

Im Bereich der Schulen liegen die Preiserhöhungen zwischen 0,09 € und 0,15 € pro Portion, je nach Altersgruppe, Menüauswahl und Unternehmen.

5. In welchem Rahmen würden sich die Preise für Kita- und Schulessen ab dem 1.1.2024 bewegen sollte die Mehrwertsteuer auf dieses von 7 % auf 19 % erhöht werden?

Diesbezüglich steht die Entscheidung des Gesetzgebers inklusive des Regelungscharakters in Bezug auf die Speisenversorgung in Schulen und Kitas aus. Eine fundierte Aussage ist erst nach entsprechender rechtlicher Regelung möglich.

6. Wie viele Kinder haben Anspruch auf eine kostenfreie Mittagsessensversorgung im Rahmen von Bildung und Teilhabe? Wie hoch ist die tatsächliche Inanspruchnahme-Quote in diesem Bereich?

Im Jahr 2022 waren in Leipzig 40.894 Personen berechtigt, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Leistungen nach §§ 2 f. Asylbewerberleistungsgesetz.

Als potentiell leistungsberechtigt gelten im Rechtskreis SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz alle Personen unter 25 Jahre, die diese Leistungen beziehen. Im Rechtskreis Bundeskindergeldgesetz und Wohngeldgesetz ist es nicht möglich, aus dem Fachverfahren eine solche Aussage zu generieren. Hier wird hilfsweise die Zahl der Leistungsberechtigten zu Grunde gelegt, für die mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt wurde.

Eine Auswertung, wie viele der potentiell leistungsberechtigten Personen aufgrund des Besuchs einer Kindertageseinrichtung oder Schule an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen könnten, ist nicht möglich.

Im Jahr 2022 erhielten 22.288 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die Auswertung der Gesamtstatistik für 2023 ergab eine tatsächliche durchschnittliche Teilnehmerquote in den Kindertageseinrichtungen von 18 % und in den Schulen von 15 % ausgehend von der Gesamtteilnehmerzahl.

 

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