VII-F-09279 Investitionstempo der Stadt vor weiterer Verlangsamung?
Vor dem Hintergrund von nicht umgesetzten Investitionen mit einem Rekordvolumen von 475,6 Mio. EUR in 2022 (VII-Ifo-08428) und der Priorisierung der Investitionsmaßnahmen auf Grundlage des Finanzberichtes vom 30.09.2023 mit der Aussicht, „dem Stadtrat im I. Quartal 2024 einen erneuten Priorisierungsvorschlag unter Beachtung der Zuordnung zu Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung“ im Zuge des Genehmigungsbescheides der Landesdirektion zu den Haushaltsplänen 2024/25 (VII-Ifo-08974) vorzulegen,
fragen wir den Oberbürgermeister:
- Sind bezüglich des avisierten Priorisierungsvorschlages grundsätzlich (ggf. mit welchem finanziellen Gesamtvolumen) Kürzungen im Investitionshaushalt der Stadt für 2024 geplant?
- Welche zeitlichen Auswirkungen hat aktuell die durch die Ämter und Dezernate umzusetzende Priorisierung der Maßnahmen unterhalb der Leistungsphase 8 (HOAI) auf die schon geplanten Investitionen?
- Mit welchem Anstieg der nicht umgesetzten Investitionen rechnet die Verwaltung u. a. durch die Neupriorisierung in 2023 und 2024?
Antwort:
1. Sind bezüglich des avisierten Priorisierungsvorschlages grundsätzlich (ggf. mit welchem finanziellen Gesamtvolumen) Kürzungen im Investitionshaushalt der Stadt für 2024 geplant?
Mit Verweis auf vorangegangene Umsetzungsquoten hat die Landesdirektion Sachsen in ihrem Genehmigungsbescheid für den Doppelhaushalt 2023/2024 die Plausibilität der geplanten investiven Maßnahmen angezweifelt. Als Alternative zur Versagung der Kreditgenehmigung hat die Stadt Leipzig die Möglichkeit erhalten, eigenständig eine Prüfung der Bedarfe und Realisierbarkeit der Investitionsmaßnahmen durchzuführen. Ziel des Priorisierungsvorschlages ist daher die vertiefende und kritische Auseinandersetzung der Fachämter mit den zugrundeliegenden Bedarfen in Auswertung aktueller Entwicklungen und die Ermittlung realistisch abfinanzierbarer Jahresscheiben im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen. Es ist sind somit im Sinne der Fragestellung grundsätzlich keine Kürzungen mit vorgegebenem finanziellen Gesamtvolumen vorgesehen. Veränderungen - wie sie z.B. in Planungs- oder Baubeschlüssen auch ausgewiesen werden - ergeben sich aus der aktuellen Betrachtung und Bewertung des jeweiligen Umsetzungsstandes.
2. Welche zeitlichen Auswirkungen hat aktuell die durch die Ämter und Dezernate umzusetzende Priorisierung der Maßnahmen unterhalb der Leistungsphase 8 (HOAI) auf die schon geplanten Investitionen?
Grundsätzlich verhält es sich im Sinne der Fragestellung andersherum: Nicht die Priorisierung hat zeitliche Auswirkungen auf die Maßnahmen, sondern die Auswertung des tatsächlichen Umsetzungstandes hat Auswirkungen auf die Priorität der Maßnahme. Mit der Auswertung erhalten die Fachbereiche aber die Möglichkeit anhand der aktuellen Bewertung zugrundeliegender Bedarfe neu zu bewerten oder durch Umpriorisierung gegenzusteuern.
3. Mit welchem Anstieg der nicht umgesetzten Investitionen rechnet die Verwaltung u. a. durch die Neupriorisierung in 2023 und 2024?
Genau das ist Gegenstand der Prüfung und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewertet werden.
