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VII-F-09186 Auskömmlichkeit der Asylpauschale des Landes Sachsen und Unterstützung des Bundes

Fraktion DIE LINKE

Die Pauschale zur Erstattung für die Aufnahme von Geflüchteten unter Einschluss der Kosten für den sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und liegenschaftsbezogene Ausgaben durch das Land Sachsen beträgt derzeit 2636,92 Euro pro Quartal und Person. Dies deckt die Ausgaben vieler Kommunen und Landkreise nicht. Die Stadt Dresden berechnet bspw.

einen Aufwand von über 15.000 Euro pro Person und Jahr, was u. a. durch schnell herzurichtende Unterbringungsmöglichkeiten und auch die Kosten für Immobilien verursacht wird. Auch die Landeszuweisungen für die soziale Betreuung von Geflüchteten hinken den steigenden Ausgaben hinterher. Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels am 10. Mai 2023 wurde seitens der Bundesregierung eine Unterstützung der Länder und Kommunen in Höhe von insgesamt 1 Mrd. EUR zugesagt.

Fragen an die Verwaltung:

1) Ist die Asylpauschale des Landes Sachsen nach §10a Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Stadt Leipzig auskömmlich? Wenn nein, welche Pauschalen-Höhe würde die realen Kosten abdecken?

2) Wie viele Geflüchtete wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 untergebracht, für die eine Erstattung nach §10a Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz erfolgte? (bitte pro Jahr aufschlüsseln)

3) Befindet sich die Stadt Leipzig in Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen über die Erhöhung der Pauschale? Wenn ja, welches Ergebnis wird prognostiziert?

4) Wie hoch waren die Kosten für die soziale Betreuung von Geflüchteten in 2021, 2022 und 2023 und wie hoch jeweils der Landesanteil an der Finanzierung? Ist hier eine Erhöhung des Landesanteils für die Folgejahre zu erwarten?

5) Welchen Anteil erhält die Stadt Leipzig aus der durch den Bund zugesagten 1 Milliarde zur Unterstützung von Ländern und Kommunen und für welche Aufwendungen können diese Mittel verwendet werden?

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