VII-F-09169 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete
Bereits vor über drei Jahren beauftragte der Stadtrat die Verwaltung die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete im Bezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (§3) einzuführen. Eine Landeslösung war inzwischen gescheitert. Der benannte Kreis muss stattdessen beim Sozialamt Behandlungsscheine abholen, um einen Arztbesuch zu realisieren.
Wir fragen daher:
1. Wie schätzt die Verwaltung den Mehraufwand für das Ausstellen von Behandlungsscheinen für Geflüchtete im Bezug § 3 Asylbewerberleistungsgesetz ein? Wie werden die Behandlungsscheine derzeit ausgereicht (für einen bestimmten Zeitraum, für bestimmte Fachärzt*innen etc.)?
2. Welche Gründe führen zum weiteren Verzögern der Einführung der Egk in Leipzig auch vor dem Hintergrund, dass die Landeshauptstadt Dresden die dortige Einführung ab 2020 als erfolgreich resümiert hat? Welchen Aspekt der „finanziellen Konsequenzen“ braucht die Stadt Leipzig um daraus Schlüsse zu ziehen? Wurden diese Informationen von der Stadt Dresden angefordert?
3. Falls die Daten aus Dresden für eine Entscheidungsfindung nicht eingeholt werden können: Was hindert die Stadt daran, ggf. Erfahrungen anderer Städte bzw. Bundesländer zu Rate zu ziehen?
