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VII-F-09066 Betrieb und Reinigung von Altkleidercontainern

Fraktion DIE LINKE

Im Jahr 2018 erklärte das Verwaltungsgericht die bis dato geltende Sammelpraxis in der Stadt Leipzig für Altkleider für ungültig. Die Stadt Leipzig stellte daraufhin ein städtebauliche/ straßenrechtliche Konzept zur Aufstellung von Alttextilcontainern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf. Dieses wurde am 24. Juni 2021 beschlossen. Dem Konzept folgend wird die Sondernutzungserlaubnis für die 400 Container-Standorte, aufgeteilt auf mehrere Lose vom Verkehrs- und Tiefbauamt, verlost. Als Konsequenz der letzten Verlosung wird die Alttextiliensammlung im öffentlichen Raum überwiegend durch private Betreiber bereitgestellt, während die Stadtreinigung bei der Verlosung leer ausging. Das geht aus der Antwort auf die Anfrage VII-F-06219 von unserem SR Michael Neuhaus hervor.

Die Sondernutzungserlaubnis umfasst auch die Pflicht zur Sauberhaltung des Standortes. Besonders bei gewerblichen Sammlern besteht die Sorge, dass diese der Pflicht nicht nachkommen. Bürger*innen können ‚Vermüllungen‘ und Verschmutzungen über den Mängelmelder der Stadt Leipzig melden. Da auch unserer Fraktion Beschwerden wegen Vermüllung angezeigt wurden, fragen wir nun:

1. Wie viele Beschwerden wegen Vermüllung im Zusammenhang mit Altkleidercontainern sind seit der letzten Verlosung der Sondernutzungserlaubnis über den Mängelmelder, telefonisch, postalisch oder via Mail eingegangen?

2. Wie viele Verstöße konnten anschließend tatsächlich festgestellt werden? (Bitte mit Nennung wie viele Standorte privater Sammler und wie viele Standorte gemeinnütziger Sammler betroffen waren).

3. Wie oft erfolgte anschließend eine Reinigung durch den Sammler und wie oft durch die Stadtreinigung? (Bitte mit Aufteilung nach privaten Sammlern und gemeinnützigen Sammlern)

4. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Leipzig Verstöße gegen die Reinigungspflicht zu ahnden?

5.Wie viele Verstöße gegen die Reinigungspflicht der Container-Standorte wurden seit der letzten Verlosung geahndet und wie wurden diese geahndet?

6. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Leipzig Sammler, welche der Pflicht zur Sauberhaltung des Standortes nicht nachgekommen sind, künftig von der Verlosung auszuschließen?

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