VII-F-09063 Bürgerenergieanlagen und Mieterstrom
Die Maßnahme 5. „Errichtung von Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden“ im Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand sieht vor, dass "PV-Solaranlagen bei entsprechender Nachfrage als Bürgersolaranlage konzipiert werden, sodass sich die Leipziger Bevölkerung finanziell an der Errichtung beteiligen und von den Rückflüssen profitieren kann.“
Maßnahme 10. sieht die Errichtung von 30 Solaranlagen auf den Gebäuden der LWB vor. Mit dem Haushaltsantrag VII-HP-05106 wurde außerdem beschlossen, 500.000€ für PV-Anlagen auf kommunalen Flächen zu bereitzustellen. In den Antworten auf die Anfragen VII-F-07395 und VII-F-07394 führte die Verwaltung bereits aus, dass die LWB ihren zugesagten Beitrag geleistet (und sogar übertroffen) hat und benennt die errichteten Anlagen.
In einer anderen Frage VII-F-02608 nach Mieterstromprojekten antwortete die Verwaltung im Jahr 2021: "Insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Sofort-Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Leipzig mit dem Bau von weiteren Solarstromanlagen mit einer Leistung von je 500 kWp im Jahr 2021 und 2022 prüft die LWB aktuell umsetzbare Geschäftsmodelle als Mieterstromanlagen. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor."
Wir fragen daher:
1. Wie viele und welche PV-Anlagen auf stadteigenen Liegenschaften und Liegenschaften von Eigen- und Beteiligungsunternehmen wurden seit Beschluss des Sofortmaßnahmenprogramms als Bürgeranlagen errichtet? (Bitte mit Nennung der Einzel- und Gesamtleistung)
2. Wie viele und welche PV-Anlagen auf den Dächern der LWB werden für die Bereitstellung von Mieterstrom genutzt? (Bitte mit Nennung der Einzel- und Gesamtleistung)
3. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushalt VII-HP-05106 für die Errichtung von PV-Anlagen auf kommunalen Dächern abgerufen?
