VII-F-09052 Wenn es zum Leben nicht reicht … – Rentner:innen und Erwerbsgeminderte als Leistungsberechtigte nach dem SGB XII in Leipzig
Aktualisierung zu Anfrage VII-F-06692
Rentner:innen mit geringen Rentenzahlungen sowie erwerbsgeminderte Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen sowie Menschen mit Behinderungen (im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich) in Berufsbildung in einer anerkannten Werkstatt oder bei einem anderen Leistungserbringer können Leistungen nach dem SGB XII erhalten.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Personen haben im Jahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023 in Leipzig Leistungen nach dem SGB XII wegen zu geringer Renteneinkommen erhalten (§ 41 Abs. 2 SGB XII)? (Bitte aufstellen nach Monaten und Geschlecht!)
- Wie viele Personen haben im Jahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023 in Leipzig Leistungen nach dem SGB XII wegen voller Erwerbsminderung und zu geringer Einkommen erhalten (§ 41 Abs. 3 SGB XII i. V. m. § 43 Abs. 2 SGB VI)? (Bitte aufstellen nach Monaten und Geschlecht!)
- Wie viele Personen haben im Jahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023 in Leipzig Leistungen gemäß § 41 Abs. 3a Nr. 1 und 2 SGB XII (im Eingangsverfahren und im Bildungsbereich sowie Ausbildungsverhältnis mit Budget) erhalten? (Bitte aufstellen nach Monaten und Geschlecht!)
- Wie vielen anspruchsberechtigten Personen wurden im Jahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023 Leistungen gemäß Fragen 1 bis 3 aufgrund zu hoher Haushaltsgesamteinkommen versagt? (Bitte aufstellen nach Monaten und Geschlecht!)
- Wie viele Personen haben im Jahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023 in Leipzig Leistungen nach dem SGB XII erhalten, weil sie gemäß ärztlicher Begutachtung länger als 6 Monate, aber nicht dauerhaft erwerbsgemindert waren? (Bitte aufstellen nach Monaten und Geschlecht!)
