VII-F-09043 Stand der Umsetzung auf dem Jahrtausendfeld
In der Stadtratssitzung am 24. Februar 2021 wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE VII-A-01781 „Jahrtausendfeld bis 2022 entwickeln - Dialogverfahren durchführen und B-Plan aufstellen“ unverändert beschlossen. In dem Beschluss wird die Stadtverwaltung beauftragt, „bis zum Ende 2022 ein B-Plan-Verfahren entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB für die Grundstücke 583, 583/a, 748, 775 und 775/2 einzuleiten.“ Weiterhin wurde beschlossen, dass „dem B-Plan-Verfahren vorgelagert im Jahr 2021 ein Dialogverfahren durchgeführt (wird), in welches Bürgerinnen und Bürger und alle relevanten Stadtteilakteurinnen und -akteure einzubeziehen sind.“
In der Stadtratssitzung vom 19. Januar 2022 (siehe VII-F-06659) erfolgte eine Nachfrage zur bisherigen Umsetzung des Antrages, u.a. zur bisherigen Umsetzung des Dialogverfahrens, die wie folgt beantwortet wurde: „Das Dialogverfahren soll bestenfalls im 4. Quartal 2022 abgeschlossen sein.“ (VII-F-06659-AW-01).
Auf eine weitere Nachfrage zum aktuellen Stand in der Ratsversammlung März 2023 wurde vom zuständigen Bürgermeister geantwortet: „Nun, nach Klärung dieser Eckpunkte (gemeint sind die Eckpunkte für ein Dialogverfahren – Dr. Volker Külow), haben der Baubürgermeister und die Grundstückseigentümerin vereinbart, zeitnah die Gespräche für die Vorbereitung der Flächenentwicklung aufzunehmen. Ziel der Stadtverwaltung ist es –
entsprechend der Beschlusslage – ein Bebauungsplanverfahren mit einem vorgeschalteten Dialogverfahren durchzuführen, dies alles in guter Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin.“ (siehe VII-F-8311-AW-01)
Fragen an den Oberbürgermeister:
1. Wurde seit März mit dem Bebauungsplanverfahren und dem vorgeschalteten Dialogverfahren begonnen?
2. Wenn nicht, warum nicht und wann und auf welche Weise ist mit der Vorlage für einen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan zu rechnen?
3. Wie sollen Nachbarschaft und Stadtteilakteurinnen und -akteure künftig in das der B-Plan-Aufstellung vorgelagerte dialogische Verfahren eingebunden werden?
4. Hat die Verwaltung inzwischen eine Entscheidung getroffen, auf dem Jahrtausendfeld eine städtische Schule zu errichten? Wenn ja, wie ist diese ausgefallen? Wenn nicht, warum nicht und wann wäre dann mit einer endgültigen Entscheidung für oder gegen einen Schulstandort auf dem Jahrtausendfeld zu rechnen ist?
5. Welchen Kenntnisstand hat die Verwaltung von der Absicht der Grundstückeigentümerin, zwei Privatschulen auf dem Jahrtausendfeld zu errichten und wie werden diese Pläne bewertet?
6. Beabsichtigt die Stadtverwaltung, von ihrem Vorkaufsrecht für die kontaminierte, derzeit im Bundeseigentum befindliche Teilfläche, Gebrauch zu machen?
