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VII-F-08826 Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen zum 1. Juli 2023 (Aktualisierung zu VII-F-07850)

Fraktion DIE LINKE

Anmerkung der Einreicherin: Aufgrund des Umfangs der abgefragten Daten erklärt sich die Einreicherin mit einer Fristverlängerung für die Beantwortung zum 20. September 2023 einverstanden.

Für die Mitglieder der Ratsversammlung ist die Entwicklung und fortdauernde Beobachtung der Stellen- und Besetzungsentwicklung als wichtigem Steuerungsinstrument von großer Bedeutung.

Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie stellt sich jeweils für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 die Soll-/Ist-Stellenbesetzungen nach VzÄ und Beschäftigten jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli in der Leipziger Stadtverwaltung sowie den Eigenbetrieben und Folgeeinrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  2. Wie viele Personalstellen hatte der Stadtrat mit dem Beschluss des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie mit dem Beschluss des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 für welche Bereiche zusätzlich beschlossen und wann wurden diese Stellen jeweils umgesetzt/eingerichtet, ausgeschrieben und besetzt? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  3. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen sind in den Haushaltsjahren 2021, 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 ausgeschieden und aus welchen Gründen? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden, und nach Ausscheidensgründen Regelrente, Altersteilzeit, Erwerbsminderung, Kündigung Arbeitgeber/Arbeitnehmer usw. aufstellen!)
  4. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen werden in den Jahren 2024 bis 2031 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen und somit planmäßig ausscheiden? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Referaten/Sachgebieten, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung – sowie Führungskräften und z. B. Sachbearbeitern, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit aufstellen!)
  5. Wie viele Ausbildungsstellen sollen perspektivisch für die Jahre 2023 bis 2026 vorgehalten bzw. neu eingerichtet werden?
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