VII-F-08722 Verzögerungen bei der Ausstellung von Sterbeurkunden durch das Leipziger Standesamt
Im aktuellen „kreuzer“ 06/2023, Seite 9, wird unter der Artikelüberschrift „… bis zur Bahre“ über die verzögerte Ausstellung von Sterbeurkunden durch das Leipziger Standesamt und die damit verbundenen Mehrkosten insbesondere für die Hinterbliebenen berichtet.
Daher folgende Fragen an den Oberbürgermeister:
- Trifft die entsprechende Kritik zu und welche gesetzlichen Fristen gelten bei der Ausstellung von Sterbeurkunden?
- Wie viele Sterbeurkunden werden jährlich durch das Leipziger Standesamt ausgestellt und wie lange dauert die durchschnittliche Ausstellung einer entsprechenden Urkunde? Welche Personalkapazitäten stehen dafür zur Verfügung? Bitte genau in VzÄ aufführen.
- Gibt es für etwaige längere Wartezeiten nachvollziehbare Begründungen?
- Wie lange dauert es in Leipzig durchschnittlich vom Zeitpunkt des Todes eines Menschen bis zu seiner Bestattung und welche gesetzlichen Fristen gelten hierfür?
- Bestehen seitens der Verwaltung Überlegungen, die Ausstellung der Sterbeurkunden durch Digitalisierung zu vereinfachen, wie es im o.g. Beitrag vorgeschlagen wird?
- Ist der Verwaltung in diesem Zusammenhang bekannt, dass der Prozess der Ausstellung der Sterbeurkunde - dem o.g. Beitrages folgend - in Rom nur einen Tag dauert?
