VII-F-08615 Kommunale Beteiligung am Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen und Folgen für die Stadt Leipzig
Am 19. April 2023 verabschiedete die Sächsische Landesregierung gemeinsam mit Vertreter*innen von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaft und Kammern den „Pakt zur Gewinnung internationaler Fachkräfte für Sachsen“. Außerdem wurde eine sachsenweite Plattform für den Austausch zu Themen der Fachkräftesicherung geschaffen, die neben Vertreter*innen der sächsischen Wirtschaft und der Wirtschaftsverbände auch die sächsischen Industrie- und Handelskammern, die sächsischen Handwerkskammern sowie die Gewerkschaften, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, die kommunalen Spitzenverbände der Bundesagentur für Arbeit und die Sächsische Staatsregierung umfasst (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42013/documents/64208).
Der Pakt umfasst verschiedene Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Gewinnung von Arbeitskräften aus dem Ausland und zur Gestaltung ihrer Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen. Wenig Aussagen werden über bereits hier lebende und über Fluchtmigration ankommende Menschen und die Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas in Sachsen getroffen.
Im Papier wird auch knapp die Rolle der Kommunen in diesem Prozess angerissen:
So sollen „weitere“ „Welcome Center“ mit bedarfsgerechten Leistungsspektren an den Start gebracht werden, die durch „verschiedene Fördermittel des Freistaats Sachsen unterstützt werden können“. Zudem will die Landesregierung „gemeinsam mit den Betroffenen und der kommunalen Ebene prüfen, ob und inwieweit die in Sachsen bereits bestehenden Strukturen zur beschleunigten Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung verbessert werden können“.
Fragen an den Oberbürgermeister:
- War die kommunale Ebene, explizit auch die Stadt Leipzig, in die Erarbeitung des Paktes einbezogen?
- Welche Absprachen gibt es mit Wirtschafts-, Arbeitsmarktakteuren sowie Gewerkschaften und Trägern der Integrationsarbeit über kommunale Maßnahmen zur Fachkräfteeinwanderung, vor allem aber auch zur Erleichterung von Zugängen zu Ausbildung und Arbeit von bereits hier Lebenden und über Fluchtmigration ankommenden Menschen?
- Wird die Stadt Leipzig ein „Welcome Center“ errichten bzw. das bestehende Willkommenszentrum im Sinne des Paktes erweitern? Was ist diesbezüglich unter einem „bedarfsgerechten Leistungsspektrum“ zu verstehen und welche konkreten Fördermittel stehen zur Verfügung?
- Werden zur „beschleunigten Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung“ weitere Stellen in der Ausländerbehörde nötig, wenn ja wie viele? Beteiligt sich der Freistaat an der Refinanzierung dieser Stellen? Wie wird sichergestellt, dass andere Anliegen (Aufenthaltstitel zu anderen Zwecken, Einbürgerung etc.) nicht unter den ggf. zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung leiden?
