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VII-F-08613 Anwendbarkeit des Tarifabschlusses TVöD auf freie Träger

Fraktion DIE LINKE

Bereits in der Tarifrunde 2020 wurde für den öffentlichen Dienst die Zahlung einer Corona-Prämie außerhalb des regulären Arbeitsentgeltes vereinbart. In der Folge gab es eine umfangreiche Debatte über die Anwendbarkeit der Vereinbarung auf freie Träger (der Jugendhilfe oder im Bereich der freien Wohlfahrtspflege und Migrant*innenhilfe), die ihre Beschäftigten zwar in Anlehnung an den TVöD bezahlen, jedoch nicht unmittelbar dem Tarifvertrag angehören. In der Tarifrunde 2023 wurde erneut ein „Inflationsausgleichsgeld“ außerhalb der regulären Tariferhöhung vereinbart. Es steht zu befürchten, dass zahlreiche Beschäftigte, die „nur“ in Anlehnung an den TVöD bezahlt werden, hiervon nicht profitieren werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Beabsichtigt die Stadt denjenigen freien Trägern, die sich innerhalb einer Förderung der Stadt Leipzig befinden und ihre Beschäftigten in Anlehnung an den TVöD bezahlen, auch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten zur refinanzieren?
  2. Wie verhält es sich im Bereich von Finanzierungsvereinbarungen (bspw. Hilfen zur Erziehung oder Kita)?
  3. Welche Mehrkosten kämen auf die Stadt Leipzig zu, falls dies so umgesetzt werden würde? Bitte nach Bereichen aufschlüsseln.
  4. Falls nein zu Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Stadt die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten refinanziert?
  5. Beabsichtigt die Stadt, die freien Träger proaktiv über die o.g. Voraussetzungen zu informieren, um möglichst vielen Beschäftigten die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie zu ermöglichen und somit die Beschäftigung in der Förderung der Stadt Leipzig (bspw. im Bereich der Jugendhilfe oder freien Wohlfahrtspflege) attraktiv zu halten?
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