VII-F-08597 Umsetzung Straßenbegleitgrün
Am 14.10.2020 wurde mit Antrag „Blühstreifen“ (VII-A-00634-NF-01), der in enger Zusammenarbeit von Jugendparlaments, Ökolöwen sowie der Fraktion DIE LINKE entstand, eine jährliche Zielmarke von 5 % für ökologisch zu bewirtschaftendes Straßenbegleitgrün festzusetzen. Bis 2026 soll ein Drittel des Straßenbegleitgrüns ökologisch gepflegt werden.
In ihrer Antwort auf die Anfrage VII-F-07054 führte die Verwaltung im Jahr 2022 aus, dass die Umsetzung des Beschlusses zumindest in der vom Stadtrat geforderten Art und Weise aufgrund verschiedener Faktoren bislang nicht erfolgen konnte. Voraussetzung für die Umsetzung wäre die Erstellung eines gesamtstädtischen Pflegekonzeptes auf Basis eines digitalen Verkehrsgrünflächenkatasters.
Wir fragen daher:
- Welche Verkehrsgrünflächen sind zu den in der Antwort auf VII-F-07054 genannten ökologisch angelegten und bewirtschafteten Flächen bis heute dazugekommen?
- Welche Aktivitäten hat die Verwaltung seit der Beantwortung der Frage VII-F-07054 unternommen, um das für die Umsetzung des Beschlusses notwendige gesamtstädtische Pflegekonzept auf Basis eines digitalen Verkehrsgrünflächenkatasters zu erstellen?
