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VII-F-08433 Zum Baubescheid William-Zipperer-Str. 121

Fraktion DIE LINKE

In der aktuell nahezu beräumten Fläche in der William-Zipperer-Str. 121 sollen nach Bewerbung des Projektentwicklers neun Wohneinheiten mit je zwei 5-Raumwohnungen (RW), fünf 4,5-RW einer 4-RW und einer 2,5-RW entstehen. Den Exposés ist zu entnehmen, dass trotz der Annahme der großen Familienwohnungen so gut wie keine Freiflächen im Innenhof entstehen werden.

Laut Satzung „über die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Kinderspielflächen in der Stadt Leipzig“ muss

- die Größe der nutzbaren Spielfläche mindestens 20 m² betragen. Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen erhöht sich die Mindestgröße des nutzbaren Spielplatzes für jede weitere Wohnung um je 5 m². Nutzbare Spielfläche ist die Fläche eines Spielplatzes, die den Kindern zum Spielen zur Verfügung steht. Zugangswege sowie mit Bäumen oder Sträuchern bepflanzte Flächen gehören nicht zur nutzbaren Spielfläche.

- die Spielplätze sind so anzulegen, dass sie windgeschützt und von den Wohnungen der dazugehörigen Grundstücke gut einzusehen sind. Ein für mehr als 10 Kinder bestimmter Spielplatz soll von den Fensterräumen mindestens 10 m entfernt sein. Spielflächen, insbesondere für Kleinkinder, sollen in der Regel nicht mehr als 100 m von den dazugehörigen Wohnungen entfernt sein.

Wir fragen daher:

1. Stimmen die Aussagen aus der Vermarktung zur William-Zipperer-Str. 121 insbesondere zur Freiflächenplanung mit dem Baubescheid überein?

2. Sollen in dem Vorhaben geförderte Sozialwohnungen entstehen?

3. Ist dem Oberbürgermeister im Rahmen des Bauantrages bekannt gewesen, dass nahezu sämtliche Freiflächen den Erdgeschosswohneinheiten zugeschlagen werden und wie hoch sind die Freiflächen nach Spielplatzsatzung im Baubescheid bemessen?

4. Wenn Frage 3 bejaht wird, wie ist dann der Bauantrag mit dem §8 Abs.2 SächsBO, dem §2 Abs.2 sowie §3 Abs. 2 Spielplatzsatzung in Einklang gebracht worden?

5. Wenn Frage 3 verneint wird, welche Folgen hat das für den Vorhabenträger?

6. Teilt der Oberbürgermeister die Auffassung des Anfragenstellers, dass die Hinterhofbebauung auf Kosten der notwendigen Freiflächen geht und was gedenkt er künftig dagegen zu tun?

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