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VII-F-08430 „Schwerpunktgebiete“ für Maßnahmen zur Klärung der Verkehrssituationen

Fraktion DIE LINKE

Bürgermeister Dienberg stellte in der Ratsversammlung am 15. März 2023 dar, dass es im Zusammenhang mit dem Anbringen neuer Verkehrszeichen oder Markierungen „Schwerpunktgebiete“ gebe. Dies sind mutmaßlich auch Gebiete in denen Bürgerinnen und Bürger häufiger Verstöße feststellen und/oder das Ordnungsamt keine Maßnahmen ergreifen kann, da Mängel im Sinne der Anfrage VII-F-8320 vorliegen.

Wir fragen daher:

  1. Wie definiert der zuständige Fachdezernent den Terminus „Schwerpunktgebiet“ und welche Merkmale führen zur Zuweisung als hier in Rede stehendes „Schwerpunktgebiet“?
  2. Welche Gebiete zählen nach Meinung des Fachdezernenten zu den „Schwerpunktgebieten“?
  3. Bis wann liegen konkrete Konzepte zur Lösung der Probleme in den „Schwerpunktgebieten“ vor und wann werden diese umgesetzt sein?
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