Zum Hauptinhalt springen

VII-F-08214 Nachfrage zu VII-F-08047-AW-01: Mietspiegel-Mieterhöhungen bei der LWB 2022 und Verfahrensweise aufgrund steigender Betriebskosten

SR Juliane Nagel

Die Wohnungsgenossenschaft Lipsia erklärte kürzlich, dass sie auch aufgrund der steigenden Betriebskostenzahlungen keine Erhöhungen der Kaltmiete vornehmen wird und dass „niemand wegen Geldmangels seine Wohnung verlieren soll.“

Fragen:

1) Hat die LWB zum Schutze der Mieter*innen ebenfalls den Verzicht auf die Erhöhung von Kaltmieten erwogen? Wenn ja, warum wurde sich für die Weiterführung von Mieterhöhungen entschieden?

2) Welche Kosten würde der Verzicht auf Mieterhöhungen gemäß § 558 § BGB im Jahr 2023 verursachen?

3) Wird vor dem Hintergrund der aktuellen sozialen Härten durch Preissteigerungen auf Zwangsräumungen verzichtet? Wenn nein, warum nicht?

4) Wie viele Zwangsräumungen gab es bei der LWB im Jahr 2022, welche konkrete Gründe führten dazu und welche Maßnahmen wurde ergriffen um diese abzuwenden?

Zurück zum Kopf der Seite