VII-F-08180 Das Streikrecht in der aktuellen Tarifauseinandersetzung
In der aktuell laufenden Tarifauseinandersetzung zwischen den öffentlichen Arbeitgebern von Bund und Kommunen fordert die Gewerkschaft ver.di 10,5%, mind. 500€ für die Beschäftigten. In ihren Publikationen reagierte der Verband Kommunaler Arbeitgeberverbände ablehnend gegenüber diesen Forderungen und betont, dass sie vornehmlich Entgeltsteigerungen für die oberen und mittleren Entgeltgruppen forcieren. Im Rahmen dieser Tarifauseinandersetzung ist mit Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen. Das Streikrecht stellt in Deutschland ein Grundrecht dar, welches durch Artikel 9 Absatz 3 GG abgesichert ist. Uns ist ein Rundschreiben der Stadtverwaltung Leipzig, konkret des Dezernats Verwaltung, Personalamt, vom 25. Januar bekannt geworden. Es trägt den Titel „Rechte und Pflichten Beschäftigter im Falle eines Arbeitskampes“. Die Inhalte seien mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen (KAV Sachsen) abgestimmt. Es bestehen von gewerkschaftlicher Seite erhebliche Zweifel an der Richtigkeit einiger Textpassagen des Rundschreibens.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
1. Wurden die Inhalte, insbesondere die mit dem KAV Sachsen abgestimmten Inhalte, eigenständig rechtlich geprüft?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Stadtverwaltung zur Auffassung gelangt, dass Streikwillige ihre Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen anzukündigen haben und ihnen ohne Anmeldung das Verlassen des Arbeitsplatzes untersagt werden kann?
3. Gedenken Sie oder das Personalamt, Beschäftigte, die ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen, zu maßregeln?
4. Gedenken Sie oder das Personalamt, Notdienstvereinbarungen mit ver.di abzuschließen? Wenn ja, in welchen Bereichen sehen Sie Gefahr für Leib und Leben, die eine Notdienstvereinbarung erforderlich machen würde?
5. Gedenken Sie oder das Personalamt von Aussperrungen Gebrauch zu machen?
6. Gedenken Sie oder das Personalamt, Beamte für Streikbrucharbeiten heranzuziehen? Auf welcher rechtlichen Grundlage würden diese Maßnahmen erfolgen?
7. Welche Eigenbetriebe oder Beteiligungsunternehmen sind ebenfalls von welchen der oben genannten möglichen Maßnahmen in welchem Umfang betroffen oder könnten betroffen sein?
