VII-F-07836 Umsetzung Mittelfristprogramme fristgerecht dem Stadtrat zur Verfügung stellen - Nachfrage zu F 6884
Im März 2022 fragten (F-6884) wir die Verwaltung an, in wie weit der Beschluss des Stadtrates aus 2016 (A-2003) „für die einzelnen Mittelfristprogramme (u.a. Straßen/Brücken, Radwege/Radverkehr) im Jahr der Haushaltsplanung bis zum 30.06. die Sachstände zur Umsetzung in Form einer Informationsvorlage“ den Stadträtinnen und Stadträten „zur Kenntnis zu geben“ erfüllt wird.
Die Antwort der Verwaltung lautete: „Der Ratsbeschluss … wird umgesetzt“ und die „Informationsvorlagen werden durch die jeweiligen Fachdezernate zeitnah erarbeitet und durch diese ins Verfahren gebracht“.
Wir fragen daher:
- Wann wurden und welche Informationsvorlagen gemäß obenstehendem Beschluss im Jahr 2022 dem Stadtrat zugeleitet?
- Wann wird die Bereitstellung der nicht geleiferten Informationsvorlagen erfolgen?
