VII-F-07823 Auswirkung der Wohngeldreform in Leipzig - Nachfrage zur Antwort der Verwaltung zu VII-F-07741-AW-01
Die Verwaltung führt in der Beantwortung insbesondere zu der erhöhten Heizkostenpauschale und dem CO2-Preis-Zuschlag gemäß Tabelle 1 zu Frage 5 sowie zum Klimazuschlag nach Tabelle 2 zu Frage 5 aus.
Die Bundesregierung führt unter der Überschrift „Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Menschen profitieren“ auf Ihrer Internetpräsenz wie folgt aus:
„Zum 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte in Deutschland geplant. Mit dem neuen ‚Wohngeld Plus‘ sollen deutlich mehr Geringentlohnte ein höheres Wohngeld bekommen: Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von heute rund 600.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Energiekosten und eine Klimakomponente erstmals Kosten, etwa für energetische Gebäudesanierung abfedern.“ (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/wohngeld-heizkostenzuschuss-2125018, letzter Aufruf 18.10.2022)
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie werden sich die für Berechnung des Wohngeldes grundlegenden Eckwerte wie beispielsweise zu berücksichtigendes Einkommen, Wohnflächen, Kaltmiete, Nebenkosten, nach dem Referentenentwurf (siehe Antwort 2 zu VII-F-07741-AW-01) bezogen auf die jeweiligen Haushaltsgrößen ändern?
- Wie werden sich nach dem Referentenentwurf (siehe Antwort 2 zu VII-F-07741-AW-01) die Wohngeldhöhen entsprechend geänderter Eckwerte (siehe Frage 1) nach den jeweiligen Haushaltsgrößen ändern?
- Wie viele Beschäftigte (Sachbearbeiter) hatte die Wohngeldstelle in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und wie viele Fälle wurden durchschnittlich pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter bearbeitet? (Bitte angeben nach VZÄ und tatsächlichen Besetzungen nach Zahl der Beschäftigten in Voll- und Teilzeit!)
- Wie viele Beschäftigte (Sachbearbeiter) sind für die Bearbeitung der prognostizierten Fallzahlen erforderlich und wie viele sind durch den Stellenplan zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 als Gesamtstellenzahl vorgesehen? (Bitte angeben nach VZÄ und geplanten Besetzungen nach Zahl der Beschäftigten in Voll- und Teilzeit!)
