VII-F-07811 Sicherung der Versorgung mit Elektroenergie, Wärme, Gas und Wasser sowie des täglichen Lebens und die Vorbereitung der Stadt und der Stadtbevölkerung auf Blackout und Sabotage
Die Süddeutsche Zeitung meldete am 15. Oktober 2022 auf ihrer Homepage unter der Überschrift „Städtetag: Mehr zu Katastrophen-Selbsthilfe Informieren“: „Deutschlands Städte fordern, die Bevölkerung stärker über mögliche Folgen von Energieknappheit oder Sabotage zu informieren. ‚Ein Blackout ist ein realistisches Szenario‘, und ‚wir müssen uns darauf einstellen, dass verschiedene Krisensituationen aufeinandertreffen‘, warnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, in der ‚Süddeutschen Zeitung‘. ‚Eine funktionierende Notversorgung mit Wasser und Wärme ist nur über maximal 72 Stunden möglich.‘
Ein Problem sei dabei: ‚Die Menschen in Deutschland sind bisher unerfahren mit Krisen und Katastrophen‘, erklärte Dedy. ‚Deshalb ist eine kontinuierliche, transparente und niedrigschwellige Aufklärung über mögliche Risiken wichtig. Kampagnen zur Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit müssen deutlich stärker und breiter ausgerollt werden.‘“ (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-staedtetag-mehr-zu-katastrophen-selbsthilfe-informieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221015-99-135212)
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Für welche Bereiche kritischer Infrastrukturen in der Stadt Leipzig, insbesondere für die Unternehmen und Betriebe der Wasserver- und -entsorgung sowie -aufbereitung, der Energieversorgung, der Wärme- und Gasversorgung, Telekommunikationsversorgung, des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sowie des städtischen Krankenhauses, ggf. für ärztliche Versorgungszentren, für Schulen, Kitas, Einrichtungen der Altenpflege sowie des Bestattungswesens, von Transport und ÖPNV bestehen für den Fall eines Blackout (weitreichende Unterbrechung der Stromversorgung) oder der Sabotage welche Notfallplanungen?
2. In wie vielen und welchen Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe sowie welcher Bereiche kritischer Infrastrukturen in der Stadt Leipzig, insbesondere für die Unternehmen und Betriebe der Wasserver- und -entsorgung sowie -aufbereitung, der Energieversorgung, der Wärme- und Gasversorgung, Telekommunikationsversorgung, des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sowie des städtischen Krankenhauses, ggf. für ärztliche Versorgungszentren, für Schulen, Kitas, Einrichtungen der Altenpflege sowie des Bestattungswesens, von Transport und ÖPNV kann unter Nutzung welcher Redundanzen oder durch Einsatz welcher technischen Hilfsmittel wie lange für den Fall eines Blackout (weitreichende Unterbrechung der Stromversorgung) der Betrieb (ggf. mit welchen Einschränkungen) aufrechterhalten oder im Falle der Sabotage der Betrieb in welcher Zeit (ggf. mit welchen Einschränkungen) wieder hergestellt werden?
3. Welche Notfallpläne bestehen insbesondere bei den Stadtwerken Leipzig und den Kommunalen Wasserwerken zur Versorgung der Wohnbevölkerung mit Elektroenergie, Wärme, Gas und Wasser bzw. zur Abwasserentsorgung für den Fall eines Blackout (weitreichende Unterbrechung der Stromversorgung) und wie lange kann unter Nutzung welcher Redundanzen oder durch Einsatz welcher technischen Hilfsmittel für den Fall des Blackout die Versorgung (ggf. mit welchen Einschränkungen) aufrechterhalten oder im Falle der Sabotage in welcher Zeit wieder hergestellt werden?
4. Welche Bevorratung für dringend erforderliche Brenn- und Treibstoffe zur Sicherstellung des Betriebes bzw. Notbetriebes welcher Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe sowie welcher Bereiche kritischer Infrastrukturen in der Stadt Leipzig, insbesondere für die Unternehmen und Betriebe der Wasserver- und -entsorgung sowie -aufbereitung, der Energieversorgung, der Wärme- und Gasversorgung, Telekommunikationsversorgung, des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sowie des städtischen Krankenhauses wird vorgehalten bzw. geplant?
5. Für wie viele und welche Einrichtungen der Nahversorgung (Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs) im Stadtgebiet Leipzig bestehen welche Notfallpläne für den Fall eines Blackout (weitreichende Unterbrechung der Stromversorgung) oder der Sabotage und wie lange kann unter Nutzung welcher Redundanzen oder durch Einsatz welcher technischen Hilfsmittel für den Fall des Blackout die Versorgung (ggf. mit welchen Einschränkungen) aufrechterhalten oder im Falle der Sabotage in welcher Zeit wieder hergestellt werden?
6. Welche Notfallplanungen bestehen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Elektroenergie, Wärme, Gas, Wasser, zur Entsorgung von Abwasser und zur Versorgung mit Lebensmitteln für den Fall eines längeren Blackout, welche Aufgaben werden wie zwischen Bund, Land und Stadt aufgeteilt und welche Unterstützung sind für solche Situationen durch Bund und Land vorgesehen?
7. Welche Informations- und Aufklärungspläne zur Vorbereitung der Bevölkerung in der Stadt auf oben beschriebene bzw. erfragte Notfälle bestehen bei Bund und Land sowie in den Verwaltungseinheiten, Eigenbetrieben und Einrichtungen wie unter Frage 1 erfragt und über welche Kanäle plant die Stadtverwaltung derzeit eine entsprechende Information?
