VII-F-07620 Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen für Eingliederungsleistungen in Leipzig
Laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 vom 5. August 2022 (BT-Drs. 20/3100) plant die Bundesregierung eine Reduzierung der Mittel für die Eingliederung („Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“, Titel 1101/685 11) im Jahr 2023 um 609 Mio. Euro. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) trüge der reduzierte Ansatz dem erwarteten Rückgang der Arbeitslosenzahlen im kommenden Jahr Rechnung. Die Pro-Kopf-Mittel für Eingliederungsleistungen („Förderbetrag pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten“) würden im Jahr 2023 auf dem Niveau des Vorjahres bleiben. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat geschätzt, dass dieser reduzierte Ansatz im Entwurf des Bundeshaushalts 2023 für das Jobcenter Leipzig eine Kürzung der Mittel um 8,271 Mio. Euro (-15,2 %) bei den Eingliederungsmitteln im Jahr 2023 gegenüber dem vorherigen Jahr bedeuten würde.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1) Wie haben sich die Pro-Kopf-Ausgaben im IST und SOLL für Eingliederungsleistungen („Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“) in Leipzig in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte in Jahresscheiben und getrennt nach IST und SOLL ausweisen!)
2) Sollte die Schätzung des BIAJ zutreffen und die Mittel in der oben beschriebenen Weise gekürzt werden: Wie viele Leistungsberechtigte weniger (für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“) müssten im kommenden Jahr gegenüber 2022 in Leipzig durchschnittlich gemeldet sein, damit die geplante Reduzierung der Eingliederungsmittel um ca. 8,271 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt nicht zu einer Absenkung der zur Verfügung stehenden Pro-Kopf-Mittel für die Eingliederung im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 führt?
3) Für wie realistisch hält das zuständige Dezernat bzw. der Oberbürgermeister diese Entwicklung der Arbeitslosenzahlen?
4) Welche Auswirkungen hätte diese Kürzung der Eingliederungsleistungen auf die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser des Jobcenters Leipzig?
Quellen:
- https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf (Entwurf des Bundeshaushaltes 2023, letzter Aufruf 16. August 2022)
- http://biaj.de/archiv-materialien/1676-jobcenter-2023-bundesmittel-fuer-leistungen-zur-eingliederung-nach-dem-sgb-ii-und-gesamtverwaltungskosten-ausblick.html (Mitteilung BIAJ mit Tabellen, letzter Aufruf 16. August 2022)
