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VII-F-07399 Wie geht es mit dem „Kino der Jugend“ weiter?

Stadtrat Thomas Kumbernuß

Das ehemalige „Kino der Jugend“ wurde im Rahmen eines Konzeptverfahrens ausgeschrieben, den Zuschlag erhielt im Jahr 2020 die IG FORTUNA | Kino der Jugend. Die IG FORTUNA erhielt am 24.03.2021 im Rahmen eines Betretungs- und eingeschränkten Nutzungsrechtes die Schlüssel. Im Rahmen dieses Betretungs- und eingeschränkten Nutzungsrechtes konnte das Foyer ertüchtigt und eine permanente Ausstellung zum "Kino der Jugend" installiert werden,

Doch nicht nur das eigentliche „Kino der Jugend“ war inklusive dazugehörender Flächen Teil der Ausschreibung, sondern auch das in westlicher Richtung angrenzende Nebengebäude. Für das „Kino der Jugend“ ist das Liegenschaftsamt zuständig, für das Nebengebäude die Stadtbeleuchtung im Verkehrs- und Tiefbauamt, die das Nebengebäude außer dem Anbau derzeit noch als Lager nutzt. Die IG FORTUNA als Pächterin ist aktuell bestrebt, schnell in die Nutzung des straßenseitigen Anbaus des Nebengebäudes einsteigen zu können. Dort befinden sich unter anderem zwei ungenutzte Bürozellen und ein WC. Die Fensterfront zur Eisenbahnstraße hin könnte zudem die Sichtbarkeit des Standorts wesentlich erhöhen.

Das Liegenschaftsamt steht dem wohl auch wohlwollend gegenüber und die Abteilung Stadtbeleuchtung würde wohl auf die vorderen Meter Freifläche verzichten und den Zaun zurücksetzen. So könnte eine direkte Verbindung zwischen beiden Gebäuden entstehen und eventuell auch ein kleiner Freisitz. Nun scheitert die Umsetzung seit einem Jahr nach meinen Informationen wohl daran, dass das Verkehrs- und Tiefbauamt, das die Fläche verwaltet, die Nutzungsvereinbarung, die das Liegenschaftsamt dafür vorbereitet hat, einfach nicht in die Ausführung bringt. Dahinter liegt das tiefere Problem, dass das Liegenschaftsamt zwar federführend bei der Ausschreibung ist, aber selbst nur das Hauptgebäude und einen 3-Meter-Streifen darum herum verwaltet, während das Verkehrs- und Tiefbauamt über die Flächen rund herum verfügt. Also auch über einen erheblichen Teil der Freifläche zwischen den Gebäuden sowie eben auch über das Nebengebäude samt Anbau. Um also die Ausschreibung zu erfüllen und die Konzeptvergabe abzuschließen, sodass die IG FORTUNA den Rechtstitel im Erbbaurecht für 60 Jahre erhalten kann, müssen beide Ämter einen Flächentausch vollziehen.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. War/ist dem zuständigen Dezernat die derzeitige Gemengelage bewusst? Wenn ja, was wurde bis jetzt unternommen, um diese aufzulösen?
  2. Wurden vom Verkehrs- und Tiefbauamt bereits Ersatzstandorte für die Lagerung durch die Stadtbeleuchtung geprüft?
  3. Wurden vom Liegenschaftsamt bereits Ersatzflächen für den anvisieren Flächentausch vorgeschlagen?
  4. Steht das Verkehrs- und Tiefbauamt im Austausch mit der IG FORTUNA, um die Nutzungsfragen am Standort gemeinsam zu klären?
  5. Bis wann können das Verkehrs- und Tiefbauamt und das Liegenschaftsamt einen Flächentausch vollziehen, sodass das mit der Konzeptvergabe ausgeschriebene Nebengebäude rechtssicher an die anvisierte Erbpächterin übergeben werden kann?
  6. Gibt es bereits proaktive Bemühungen seitens der Stadt, um eine schnellere Ertüchtigung der bestehenden Gebäude einschließlich der Freiflächen zu ermöglichen? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Die Nutzung des Nebengebäudes ist der erste zentrale Baustein einer Strategie der wachsenden Nutzung, also die Sanierung so zu planen, dass dabei Stück für Stück immer mehr Nutzfläche entsteht, sodass Anwohnende und Kulturschaffende sich an diesem Ort vernetzen und ihn gemeinsam entwickeln können. Das Szenario einer jahrelangen Baustelle ohne (sozio)kulturelle Nutzung ist für alle Beteiligten inakzeptabel. Die Bedarfe im Viertel sind akut und nicht irgendwie aus der Luft gegriffen. So wird beispielsweise aktuell die wichtige transkulturelle Begegnungsstätte "Das Japanische Haus" aus ihren Räumlichkeiten verdrängt. Das Nebengebäude wäre ein idealer Ausweichraum und sofort nutzbar. 

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