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VII-F-07288 Spielplatz für Gundorf - Eignung der geplanten Flächen

SR Dr. Volker Külow

Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung am 19. Mai 2022 unter dem Tagesordnungspunkt 14.31 „Spielplatz für Gundorf (OR 0027/22)“ zur Drucksachennummer VII-HP-05410 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Auf Teilflächen der Flurstücke 68a, 72/3 und 414d der Gemarkung Gundorf wird ein neuer öffentlicher Spielplatz errichtet.
  2. Die notwendigen Haushaltsmittel für Planung und Bau in Höhe von 500.000,00 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 durch das Amt für Stadtgrün
    und Gewässer angemeldet.
  3. Über die Bereitstellung der Mittel zur Errichtung eines Spielplatzes in Gundorf wird in Abwägung der gesamtstädtischen Prioritäten in Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024 entschieden.

Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung erreichten den Fragsteller von Bürgerinnen und Bürgern aus Böhlitz-Ehrenberg und speziell der Ortslage Gundorf zahlreiche kritische Hinweise zur Geschichte der in Rede stehenden Flustücke 68a, 72/3 und 414d, zur Lage und zu den örtlichen Gegebenheiten der Zuwegungen sowie zur Sicherheit eines dort künftig angelegten Spielplatzes.

Auf Grundlage dieser neu erlangten Informationen bitte ich den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung in Bezug auf die Vorgeschichte der betreffenden Flächen vor, insbesondere zum Sachverhalt der Nutzung als „wilde Deponie“ (illegaler Ablageplatz für Haus- und Sperrmüll sowie für ggf. andere und möglicherweise auch gefährliche Rest- und Abfallstoffe)?
  2. Welche Prüfvorgänge und welche erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind bereits eingeleitet oder werden eingeleitet zur Eignung der in Rede stehenden Flächen als Spielplatz bzw. zur Herstellung der Eignung als Spielplatz in Bezug auf mögliche Boden-Kontaminationen und Umweltschäden?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zum Bestand an Flora und Fauna und ggf. schützenswerter Arten vor und welche Prüfvorgänge sind bereits eingeleitet oder werden eingeleitet hinsichtlich der lebensräumlich vorhandenen Flora und Fauna und eventueller schützenswerter Bäume und Sträucher sowie Wild- und Vogeltierarten?
  4. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Zuwegungen zu den als Spielplatz in Rede stehenden Flächen für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge vor und welche Erschließungsmaßnahmen wären für eine ausreichende Zuwegung in diesem Sinne erforderlich?
  5. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Bewuchs, Lage, Einsehbarkeit, Nähe zu einer ehemaligen Eisenbahnbrücke und einer dort mutmaßlich etablierten Drogenkonsumentenszene) zu Fragen der allgemeinen Sicherheit eines dort geplanten Spielplatzes vor?
  6. In welcher Weise sollen bei den Prüfvorgängen und geplanten Maßnahmen zur Herstellung eines Spielplatzes auf den in Rede stehenden Flächen die Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen werden und welche möglichen Alternativflächen wurden bzw. werden durch die Stadtverwaltung für den geplanten Spielplatz geprüft?
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