VII-F-07147 Barrierefreiheit egal - schildbürgerstreichartige Umgestaltung der Haltestelle in Probstheida
Mit Entsetzen haben wir den Artikel der BILD Zeitung vom 28. April 2022 zum Umbau der Haltestelle nahe der Franzosenallee in Probstheida zur Kenntnis genommen. Entgegen des wiederholten Bekenntnis des Stadtrats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention missachtet der Umbau der Haltestelle grundlegende Anforderungen der Barrierefreiheit. Anders ist es kaum zu erklären, dass Ausgänge von Bussen direkt vor Bäumen enden. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, welche Standards die Stadt Leipzig bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention setzt. Die Leipziger Haltestellen gerieten hier bereits in jüngerer Vergangenheit in Verruf, als beim Umbau der Haltestellenhäuschen Vorschriften zur Barrierefreiheit auch keinerlei Rolle zu spielen schienen.
Wir fragen daher:
1. Zu welchem Zeitpunkt der Planung und welcher Behörde bzw. Vorhabenträger hätte nach Kenntnis des Oberbürgermeisters erstmals auffallen können, dass der Aus- und Zustieg zu den Bussen der Leipziger Verkehrsbetriebe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht barrierefreie möglich ist?
2. Wurden im Rahmen der Feststellung nach Kenntnis des Oberbürgermeisters Veränderungen beim Bau der Haltestelle veranlasst? Wenn nein, warum nicht?
3. Welche grundlegende Rolle spielt nach Kenntnis des Oberbürgermeisters die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit bei den Planungen für den Umbau von Haltestellen und anderen Bauvorhaben in Leipzig? Sofern dies stets beachtet würde, wieso ist dem Oberbürgermeister es in diesem konkreten Fall nicht gelungen?
4. Welche Maßnahmen wird der Oberbürgermeister unverzüglich ergreifen, damit die Haltestelle vollständig barrierefrei hergerichtet und nutzbar ist und wie hoch sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten?
