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VII-F-07141 Vermietung der Alten Handelsbörse an den "Bundesverband Lebensrecht"

SR Beate Ehms

Der „Bundesverband Lebensrecht“ wird am 30.04. in den Räumlichkeiten der „Alten Börse“ einen Fachtag abhalten.

Der Bundesverband Lebensrecht ist eine Dachorganisation, die die wichtigsten Anti-Choice-Gruppierungen, also Vereine und Organisationen die sich gegen sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung einsetzen, vereint. Er besteht aus 15 Mitgliedsorganisationen aus ganz Deutschland. In ihnen wirken Personen mit, die neben ihrem Engagement gegen notwendige medizinische Versorgung auch durch pandemieleugnende und verschwörungsideologische Inhalte auffallen. Sie hetzen gegen die sogenannte „Gender-Ideologie“, ein Kampfbegriff, der unter anderem von Rechtskonservativen benutzt wird, um den regionalen Vorschriften gemäße sexuelle Bildung an Schulen zu verhindern. Die Vermietung der Alten Börse erfolgt über das Stadtgeschichtliche Museum.

Vor dem Hintergrund, dass einer Organisation wie dem Bundesverband Lebensrecht keine Plattform geboten werden soll, da diese Organisation sich gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung richtet und LGBTIAQ*-feindliche Inhalte und antifeministische Ideologien teilt, frage ich den Oberbürgermeister:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, welche ideologischen Positionen der Bundesverband Lebensrecht e.V. vertritt?

2. Prüft die Stadtverwaltung vor dem Abschluss eines Mietvertrags für städtische Einrichtungen bzw. Liegenschaften diese Positionen? Wenn ja, auf welche Sachverhalte wird diesbezüglich geprüft?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage sieht die Stadtverwaltung welche Möglichkeiten, solchen Organisationen die Nutzung städtischer Einrichtungen und Liegenschaften zu versagen?

4. Gibt es seitens der Stadtverwaltung einen Leitfaden oder eine ähnliche Vorgabe für den Umgang städtischer Einrichtungen, Ämter und Betriebe mit Anmietungswünschen von Vereinen, Parteien und Initiativen, die offenkundig oder mutmaßlich verfassungsfeindliche bzw. grundrechtswidrige Einstellungen vertreten?

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