VII-F-06923 Personalgewinnung und Personalsicherung in der Stadtverwaltung Leipzig
Angesichts der anspruchsvollen Aufgaben der Stadtverwaltung bei der Zukunftsgestaltung in allen städtischen Bereichen, insbesondere bei der Realisierung von Investitionsvorhaben der Stadt, kommt der Personalgewinnung und Personalbindung eine wichtige Rolle zu.
Daher fragen wir:
- Kam es bei Stellenbewertungen zur Vorbereitung von Ausschreibungen in den vergangenen drei Jahren zu unterschiedlichen Einschätzungen der beteiligten Ämter und Stellen und in der Folge zu geringeren Einstufungen der ausgeschriebenen Stellen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Fachämter? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in den Jahren 2019, 2020, 2021 der Fall gewesen? (Bitte ämtergenau aufstellen!)
- Welche allgemeinen Regelungen seitens der Stadtverwaltung liegen für die Anwendung von § 16 Abs. (2) Satz 2 und 3 TVöD VKA (Anerkennung Berufserfahrung und vergleichbarer Zeiten) für die Stadtverwaltung vor?
- Welche allgemeinen Regelungen seitens der Stadtverwaltung liegen für die Anwendung von Arbeitsmarktzulagen gem. Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA 21.11.2008 vor?
- In wie vielen Fällen kam es zu geringeren Einstufungen gemäß Frage 2 in den Jahren 2019, 2020, 2021?
- In wie vielen Fällen wurden Arbeitsmarktzulagen gemäß Frage 4 in Jahren 2019, 2020, 2021 in neuen und bestehenden Anstellungsverträgen vereinbart?
