VII-F-06797 Durchsagen in den ÖPNV-Fahrzeugen der LVB
Die Durchsagen zu den Haltestellen in den Linienfahrzeugen der LVB werden von den Mitfahrenden hilfreich, belanglos oder auch nervend empfunden. Exemplarisch seien hierbei die Durchsagen in der Linie 11 vom vermutlich schönsten Haltepunkt Leipzigs, dem Connewitzer Kreuz, zum vermutlich meistgenutzten Haltepunkt Leipzigs, dem Hauptbahnhof, erwähnt:
-Richard-Lehmann-Straße/HTWK: "Richard-Lehmann-Straße/HTWK"
-Karl-Liebknecht-/Kurt-Eisner-Straße: "Karl-Liebknecht-/Kurt-Eisner-Straße. Rahn Education. Oberschule, Fachoberschule"
-Südplatz: "Südplatz"
-Hohe Straße: "Hohe Straße"
-Münzgasse/LVZ: "Münzgasse/Leipziger Volkszeitung. XANOS – Deine Traumküche"
-Wilhelm-Leuschner-Platz: "Wilhelm-Leuschner-Platz. Platz der Friedlichen Revolution. Übergang zur S-Bahn. Zugang zur Innenstadt. Krystallpalast Varieté Leipzig"
-Augustusplatz: "Augustusplatz. Zentraler Umsteigepunkt. Zugang zur Innenstadt. Opernhaus. Gewandhaus zu Leipzig. Universität Leipzig. Zentralapotheke"
Dies wirft folgende Fragen auf:
- Wer ist verantwortlich für die Benennung der Haltestellen im Streckennetz der LVB?
- Was sind die Voraussetzungen für die Benennung von Haltestellen?
- Werden Einnahmen für die Benennung der Haltestellen erzielt (bespielsweise bei "Münzgasse/LVZ")?
- Wenn ja, in welcher Höhe, wenn nicht, warum nicht?
- Können Haltestellen zur Benennung gemietet/erkauft werden? Wenn ja, zu welchem Preis?
- Wer ist verantwortlich für die Durchsagen in den in den ÖPNV-Fahrzeugen der LVB?
- Werden Einnahmen für Durchsagen in den Fahrzeugen der LVB erzielt?
- Wenn ja, wie sieht die vertragliche Regelung aus? (Laufzeit des Vertrages, gegebenenfalls Abstufung nach Häufigkeit des Nennens der Haltestelle, "konkurrierende" Ansagen...)
- Gibt es ein Limit bei den Nennungen an den Haltestellen (Anzahl, Zeitlimit...)?
- Ist die zusätzliche Nennung städtischer Gebäude (Opernhaus, Gewandhaus zu Leipzig) kostenfrei?
- Kann anhand der geschilderten Durchsagen benannt werden, warum welche Durchsagen kostenfrei sind und welche Durchsagen Einnahmen bringen? (Sollten vertragliche Regelungen das verbieten, bitte die benennen, die es gestatten.)
- Wo liegen die (moralischen) Grenzen bei den Durchsagen in den Fahrzeugen der LVB (siehe Anfrage VII-F-06760)?
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Änderung der Durchsagen in den Fahrzeugen der LVB gegeben sein?
