VIII-F-00326 Spätis in Leipzig: Kontrollen und Zukunftsperspektiven
In der LVZ wurde unlängst erneut über die Probleme berichtet, vor denen Spätis in Leipzig stehen. Derzeit führe das Ordnungsamt pro Monat im Schnitt zehn gezielte Kontrollen bei Spätis durch. Im laufenden Jahr seien bisher 98 Objekte, die als Spätverkaufsstellen unter das sächsische Ladenöffnungsgesetz fallen, kontrolliert. Dabei gab es zehn Feststellungen wegen Nichteinhaltung der Betriebszeit. Der Anfragestellerin ist das Problem bekannt, dass Spätverkäufe unter das Sächsische Ladenöffnungsgesetz fallen. Ein Antrag der Linksfraktion im Landtag eine Ausnahmeregelung für kleine, inhabergeführte Spätis ins Gesetz zu implementieren, wurde unlängst abgelehnt.
Fragen an die Stadtverwaltung:
1) Gibt es aktuell verstärkte Kontrollaktivitäten des Ordnungsamtes in Bezug auf die Einhaltung von Ladenöffnungszeiten von sog. Spätverkäufen? Wenn ja, warum?
2) Ist die oben benannte Zahl von 98 Kontrollen im Jahr 2024 zutreffend, wie viele waren es zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage und wie vielen der Kontrollen liegen Beschwerden (bitte benennen ob wegen Lautstärke, wegen längerer Öffnung o.a. Gründe) und wie vielen reguläre Außendienst-Einsätzen zugrunde?
3) Welchen gewerberechtlichen und Ladenöffnungszeiten-Regularien unterliegen die so genannten „Automaten-Spätis“ (Läden, die ohne menschliche Verkaufsmitarbeiter*innen, sondern nur über Automaten funktionieren)? Hat die Stadt Leipzig Kenntnis über die Zahl solcher Verkaufseinrichtungen in Leipzig?
4) Laut Antwort auf die Anfrage VII-F-08822 anerkennt die Stadt Leipzig die Rolle von Spätis für die Versorgungs- und Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen, für die Nachtkultur und die Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen: Was unternimmt die Stadt Leipzig um die Bedingungen für den Betrieb von Spätis zu verbessern und zu sichern? Gibt es bspw. Initiativen zu landesgesetzlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen?
Antwort
1) Gibt es aktuell verstärkte Kontrollaktivitäten des Ordnungsamtes in Bezug auf die Einhaltung von Ladenöffnungszeiten von sog. Spätverkäufen? Wenn ja, warum?
Aktuell gibt es keine anlassbezogenen verstärkten Kontrollaktivitäten des Ordnungsamtes in Bezug auf die Einhaltung von Ladenöffnungszeiten.
2) Ist die oben benannte Zahl von 98 Kontrollen im Jahr 2024 zutreffend, wie viele waren es zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage und wie vielen der Kontrollen liegen Beschwerden (bitte benennen ob wegen Lautstärke, wegen längerer Öffnung o.a. Gründe) und wie vielen reguläre Außendienst-Einsätzen zugrunde?
Die Zahl von 98 Kontrollen zum damaligen Zeitpunkt war zutreffend, aktuell liegt die Zahl der Kontrollen zur genannten Thematik bei 123 Kontrollen mit Bezug zum SächsLadÖffG. Konkrete Beschwerden liegen in den seltensten Fällen vor, vielmehr geht es um die allgemeine Einhaltung der Regularien des SächsLadÖffG. Diese stellen ungeachtet von Lärmbeschwerden einen Verstoß dar und werden entsprechend kontrolliert und bei klaren Verstößen geahndet. Für eine Öffnung nach 22:00 Uhr müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, die nicht immer in jedem Objekt vorzufinden sind. Vielmehr steht bei dem Großteil der Objekte, welche nach 22 Uhr öffnen, eine reine Verkaufsstelle für Getränke oder Einzelhandelswaren im Vordergrund. Der gastronomische Charakter weist bei vielen Objekten klare Mängel auf.
Die Verstöße und die damit verbundenen Kontrollen werden einerseits im Rahmen des regulären Außendiensteinsatzes vorgenommen, vorzugsweise in der Spätschicht nach 22:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen. Andererseits werden auch Nachkontrollen für die Gewerbebehörde durchgeführt, diese stellen aber nur einen geringen Teil dar.
Die meisten Kontrollen erfolgen aus Eigeninitiative der Bediensteten bei entsprechender Feststellung von geöffneten Ladenobjekten nach 22:00 Uhr oder an einem Sonn- bzw. Feiertag.
3) Welchen gewerberechtlichen und Ladenöffnungszeiten-Regularien unterliegen die so genannten „Automaten-Spätis“ (Läden, die ohne menschliche Verkaufsmitarbeiter*innen, sondern nur über Automaten funktionieren)? Hat die Stadt Leipzig Kenntnis über die Zahl solcher Verkaufseinrichtungen in Leipzig?
Warenautomaten unterliegen nicht dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz.
Gemäß § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung muss, wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe betreibt, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Automaten den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, seine ladungsfähige Anschrift sowie die Anschrift seiner Hauptniederlassung an dem Automaten sichtbar anzubringen. Gewerbetreibende, für die eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, haben außerdem ihre Firma in der in Satz 2 bezeichneten Weise anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Gewerbetreibenden mit einem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma.
Demnach könnte nur die Anzahl der Warenautomatenfirmen in Leipzig und nicht die direkten Standorte genannt werden.
4) Laut Antwort auf die Anfrage VII-F-08822 anerkennt die Stadt Leipzig die Rolle von Spätis für die Versorgungs- und Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen, für die Nachtkultur und die Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen: Was unternimmt die Stadt Leipzig um die Bedingungen für den Betrieb von Spätis zu verbessern und zu sichern? Gibt es bspw. Initiativen zu landesgesetzlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen?
Die s. g. "Spätis" tragen zur Vielfalt und Steigerung des Angebotes im Lebensmitteleinzelhandel bei. Das Amt für Wirtschaftsförderung hat keine spezifischen Maßnahmen für „Spätis“. Im Rahmen des allg. Lotsenservice werden direkte Unternehmensanliegen unterstützt. Als Schnittstelle zwischen Wirtschaftsakteuren und Verwaltung nimmt der Lotsenservice des Amtes für Wirtschaftsförderung Anliegen auf, koordiniert dazugehörige Verwaltungsverfahren (ggf. mit anderen Dezernaten, Fachämtern, Abteilungen und Mitarbeitern) und begleitet die Unternehmen auf ihrem Weg durch die Verwaltung. Für eine Öffnung und Liberalisierung des sächsischen Ladenöffnungsgesetzes konnte bisher in Sachsen keine Mehrheit gefunden werden, dahingehende Initiativen sind uns nicht bekannt.
Eine ähnliche Anfrage von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab es bereits im Juli 2023. Die damalige Antwort (VII-F-08822-AW-01) hat weiterhin Bestand. „Spätis“ tragen zur Grundversorgung von Stadtteilen bei und übernehmen als Treffpunkt soziale Funktionen.
Der Betrieb hat aber im Rahmen des SächsLadÖffG zu erfolgen.
