VIII-F-00325 Realisierung der Querungshilfe zwischen Sportpark und Agra am Goethesteig
Die Linksfraktion beantragte bereits im Jahr 2016 neben der Schaffung von Geh- und Radfahrwegen u.a. die Einrichtung einer Querungshilfe im Bereich Goethesteig in Höhe des Eingangs zum agra-Park und zum Sportplatz Turbine/ Roter Stern Leipzig.
Zunächst wurde die Errichtung einer Querungshilfe im Zuge des grundhaften Ausbaus des Goethesteigs für 2020 angekündigt, als neuer Termin wurde 2023 genannt. Wegen der zeitlichen Verzögerung wurde im Jahr 2019 darum das Vorziehen der Errichtung der Querung angekündigt, die „zeitnah“ erfolgen sollte. Auf alle folgenden Anfragen wurden neue Termine gesetzt, auf die Problematik des notwendigen Eingriffs in Baumbestände und explizit ein geschütztes Biotops verwiesen und schlussendlich eine Realisierung der provisorischen Querung für 2024 angekündigt.
Fragen an die Stadtverwaltung:
1) Wird die Querungshilfe, für die die Linke nun bereits seit fast acht Jahren Druck macht, im Jahr 2024 errichtet werden?
2) In welcher Phase befindet sich die Planung?
3) In welcher Form wurden die naturschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit der Querungshilfenerrichtung verbunden sind, gelöst – oder nicht gelöst?
4) Für wann ist der notwendige und ebenfalls bereits 2016 beschlossene grundhafte Ausbau des Goethesteigs mitsamt der Einordnung von Rad- und Fußwegen nunmehr geplant?
Antwort
1. Wird die Querungshilfe, für die die Linke nun bereits seit fast acht Jahren Druck macht, im Jahr 2024 errichtet werden?
2. In welcher Phase befindet sich die Planung?
3. In welcher Form wurden die naturschutzrechtlichen Herausforderungen, die mit der Querungshilfenerrichtung verbunden sind, gelöst – oder nicht gelöst?
Die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet.
Derzeit ist ein Planungsbüro für Lichtsignalanlagen beauftragt, die Umsetzung einer Querung mittels Fußgängersignalanlage gemeinsam mit der Verkehrsanlagenplanung einzuordnen. Auf Grund des Bestandsgrüns ist die Einordnung hinsichtlich der Sichtbarkeit der Maste sensibel zu prüfen. Gemeinsam mit allen Fachansprechpartnern wurden die naturschutzrechtlichen Herausforderungen abgestimmt und eine Genehmigungsfähigkeit geklärt. Der Bau wird bis Ende III. Quartal 2025 angestrebt.
4. Für wann ist der notwendige und ebenfalls bereits 2016 beschlossene grundhafte Ausbau des Goethesteigs mitsamt der Einordnung von Rad- und Fußwegen nunmehr geplant?
Die Einordnung verkehrlicher Maßnahmen geschieht über den Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie. Dessen fortgeschriebene Fassung wurde durch den Stadtrat mit der Vorlage VII-DS-09238 beschlossen. Der Goethesteig konnte aufgrund der höheren Priorität anderer Maßnahmen (Anlage 1 des Rahmenplans) nicht priorisiert werden und ist daher in der Anlage 2 des Rahmenplans beinhaltet. Diese Maßnahmen werden mit der nächsten Fortschreibung für den Haushalt 2027/28 wieder auf ihre Priorität geprüft.
