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VII-DF-10506 Wie wurde die Teilnahme der Wählerinnen und Wähler an den Kommunal- und Europawahlen 2024 sichergestellt? – Versand von Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen

Fraktion Die Linke

Dringliche Anfrage

Die Fraktion Die Linke hat mehrfach Nachrichten von Bürgern erhalten, denen entweder Wahlbenachrichtigungen bzw. Briefwahlunterlagen verspätet zugegangen sind. Uns wurde ebenso berichtet, dass Briefwähler, denen Briefwahlunterlagen zugesandt wurden diese jedoch noch nicht zugegangen oder verspätet zugegangen waren, im Wahllokal aufgrund entsprechender Sperrung im Wählerverzeichnis des Wahllokals nicht wählen konnten.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wann wurden nach welchem Verfahrensprinzip (in alphabetischer Reihenfolge, nach Wahlkreis oder Quartier oder generell nach Stichtag) die Wahlbenachrichtigungen und wie viele Wahlbenachrichtigungen mit welchem Postdienstleister versandt?
  2. Wie viele Nachfragen, Beschwerden und Nachbestellungen von Wahlbenachrichtigungen wurden durch Bürgerinnen und Bürger an das Amt für Statistik und Wahlen gerichtet, wie viele Wahlbenachrichtigungen mussten nachträglich verschickt werden und wie viele Wählerinnen und Wähler haben sich nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen?
  3. In wie vielen Fällen sind Wahlbenachrichtigungen offenbar gar nicht angekommen?
  4. Wie viele Briefwahlunterlagen wurden wann an Briefwählerinnen und Briefwähler mit welchen Postdienstleistern verschickt und wie viele Briefwahlunterlagen wurden ab dem 31. Mai 2024 zum Versand aufgegeben? (Bitte möglichst taggenau und letzter Versandtag!)
  5. Wie viele Wählerinnen und Wähler wurden somit insgesamt als Briefwählerinnen und Briefwähler registriert und wie viele davon sind letztlich als an der Briefwahl tatsächlich teilgenommen durch Posteinsendung oder persönliche Abgabe festgestellt worden?
  6. Wie stellen sich die Vergleichswerte zu Fragen 4 und 5 für die Europawahlen und Stadtratswahlen 2019, die Landtagswahlen 2019 und die Bundestagswahlen 2021 insbesondere mit Blick auf die letzten zwei Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin dar?
  7. In wie vielen Fällen haben bisher Bürgerinnen und Bürger Beschwerde geführt, weil Briefwahlunterlagen verspätet oder gar nicht bei ihnen angekommen sind und welche räumlichen Häufungen sind dabei festzustellen?
  8. In wie vielen Fällen sprachen Wählerinnen und Wähler, denen die Briefwahlunterlagen verspätet oder gar nicht zugegangen sind, in ihren Wahllokalen vor, um dort ihr Wahlrecht durch Abgabe der Briefwahlunterlagen oder Teilnahme an der Wahl im Wahllokal auszuüben und gab es dabei räumliche Häufungen?
  9. In wie vielen Fällen gemäß Frage 8 wurde die Teilnahme an der Wahl im Wahllokal wegen Sperrung im Wählerverzeichnis aufgrund Versandes der Briefwahlunterlagen verwehrt?
  10. Wie viele Einsprüche bzw. Anfechtungen gegen das Wahlergebnis der Europawahlen bzw. Stadtratswahlen 2024 wegen verspäteter bzw. nicht zugegangener Briefwahlunterlagen oder verwehrter Wahlteilnahme wegen Sperrung aufgrund Briefwahlvermerks sind bereits erhoben worden?

Antwort

zu 1.: Wann wurden nach welchem Verfahrensprinzip (in alphabetischer Reihenfolge, nach Wahlkreis oder Quartier oder generell nach Stichtag) die Wahlbenachrichtigungen und wie viele Wahlbenachrichtigungen mit welchem Postdienstleister versandt?

Zwischen dem 06. Mai und 19. Mai wurden für alle wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger Wahlbenachrichtigungen versendet. Zur Kommunalwahl waren 472.669 Personen wahlberechtigt und zur Europawahl 464.186. Der Druck der Wahlbenachrichtigungen erfolgte durch die Lecos GmbH nach laufender Wählerverzeichnisnummer und wurde im Tagestakt an den städtischen Postdienstleister LVZ-Post zum Versand übergeben.

zu 2.: Wie viele Nachfragen, Beschwerden und Nachbestellungen von Wahlbenachrichtigungen wurden durch Bürgerinnen und Bürger an das Amt für Statistik und Wahlen gerichtet, wie viele Wahlbenachrichtigungen mussten nachträglich verschickt werden und wie viele Wählerinnen und Wähler haben sich nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen?

Es gingen insgesamt 235 schriftliche bzw. elektronische Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich fehlender oder verspätet eingehender Wahlbenachrichtigungen ein. Alle Anfragen und Beschwerden wurden dahingehend beantwortet, dass das individuelle Wahlrecht auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung wahrgenommen werden kann. Die anfragenden Wählerinnen und Wähler wurden ferner auf das Erfordernis hingewiesen, sich bei fehlender Wahlbenachrichtigung im Wahllokal ausweisen zu müssen. Darüber hinaus wurde über die Online-Wahllokalsuche sowie die Möglichkeiten online, postalisch oder persönlich Briefwahl zu beantragen informiert.

In Fällen, in denen wir Berichte erhielten, dass in einzelnen Liegenschaften Wahlbenachrichtigungen generell nicht zugestellt wurden, haben wir den Postdienstleister darauf hingewiesen und zur dringlichen Klärung aufgefordert. In diesen Fällen wurden die Anwohner per Postwurfsendung über die generelle Möglichkeit der Wahlteilnahme ohne das Erfordernis einer Wahlbenachrichtigung über o.g. Kanäle informiert. In insgesamt 155 Fällen wurden entsprechende Informationsschreiben anlassbezogen am 31.05. und 04.06. im Rahmen persönlicher Postwurfsendungen durch Mitarbeiter/-innen des Amtes für Statistik und Wahlen an insgesamt 11 Adressen im Stadtgebiet zugestellt.

Insgesamt haben sich 651 Personen für die Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dabei handelt es sich um Auslandsdeutsche, Unionsbürger, Zugezogene aus anderen deutschen Gemeinden und Wohnungslose.

zu 3.: In wie vielen Fällen sind Wahlbenachrichtigungen offenbar gar nicht angekommen?

Das Wahlrecht ist nicht an den Erhalt einer Wahlbenachrichtigung geknüpft und jeder wahlberechtigte Bürger kann grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Der städtische Postdienstleister informierte das Amt für Statistik und Wahlen, dass von den über 484.000 versendeten Wahlbenachrichtigungen insgesamt 11.421 (~2,4%) nicht zugestellt werden konnten. Hauptgrund für die Nichtzustellung war dabei nach Aussage des Postdienstleisters „Name nicht an Briefkasten und Klingel“. Hiervon waren mehr als 9.000 (~1,9%) Sendungen betroffen. Weitere durch den Postdienstleiter zurückgemeldete Gründe mit größerer Häufung waren: „Name an Klingel aber nicht an Briefkasten“, „Empfänger verzogen“, „Briefkasten überfüllt, keine persönliche Übergabe möglich“ oder „Fehlende Übereinstimmung Briefkastenbeschriftung/ Wohnungsnummer“.

zu 4.: Wie viele Briefwahlunterlagen wurden wann an Briefwählerinnen und Briefwähler mit welchen Postdienstleistern verschickt und wie viele Briefwahlunterlagen wurden ab dem 31. Mai 2024 zum Versand aufgegeben? (Bitte möglichst taggenau und letzter Versandtag!)

Es wurden insgesamt 117.171 Wahlscheine für Briefwähler zur Europawahl und 115.354 Wahlscheine für Briefwähler zur Stadtratswahl ausgestellt. Briefwahlunterlagen konnten dabei entweder persönlich in der Briefwahlstelle der Stadt Leipzig abgeholt oder auf postalischem Weg erhalten werden. Der postalische Versand der Briefwahlunterlagen fand mit dem städtischen Postdienstleister LVZ-Post statt.

Wählerinnen und Wähler können bei allen Wahlen beantragte aber nicht zugegangene Briefwahlunterlagen entwerten lassen, um am Wahltag im Wahllokal wählen zu können, bzw. sich einen neuen Wahlschein ausstellen lassen. Über diesen Sachverhalt und die konkreten Fristen für die Beantragung der Entwertung nicht zugestellter Briefwahlunterlagen wurde über die amtliche Bekanntmachung auch im Vorfeld der Europa- und Kommunalwahl 2024 informiert (vgl. elektronisches Amtsblatt der Stadt Leipzig vom 11.05.2024[1]): „Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.“

In der Europawahlordnung ist ferner geregelt, dass Wahlscheinanträge noch „bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr“ beantragt werden können (§26 (4) EuWO). D.h. die Stadt Leipzig muss diese Anträge auf Basis der Wahlgesetzgebung bis zum 07.06. 18.00 Uhr bearbeiten – auch wenn eine rechtzeitige Zustellung zu diesem Zeitpunkt unwahrscheinlich ist.

Die Briefwahlstelle erhielt ab dem 31.05. noch 15.973 Anträge auf Briefwahlunterlagen, die alle tagaktuell bearbeitet und versendet wurden (31.05.: 2.828; 03.06.: 3.977; 04.06.: 3.246; 05.06.: 2.244; 06.06.: 2.261; 07.06.: 1.382; 08.06. nur persönlich bis 12 Uhr: 35).

zu 6.: Wie stellen sich die Vergleichswerte zu Fragen 4 und 5 für die Europawahlen und Stadtratswahlen 2019, die Landtagswahlen 2019 und die Bundestagswahlen 2021 insbesondere mit Blick auf die letzten zwei Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin dar?

Zur Kommunalwahl 2019 wurden 77.177 Wahlscheine ausgestellt, mit einem Rücklauf von 67.894 eingegangenen Wahlbriefen. Zur Landtagswahl 2019 wurden 85.262 Wahlscheine ausgestellt; zur Bundestagswahl 2021 wurden ca. 144.000 Wahlscheine ausgestellt. Neben einem allgemeinen Trend zur Briefwahl schwankt die Briefwahlbeteiligung erheblich über verschiedene Wahlarten hinweg, ebenso wie die allgemeine Wahlbeteiligung und die Rücklaufquoten zur Briefwahl. Ein Vergleich ist daher nur über identische Wahlarten – näher für die Europa- und Kommunalwahl 2019 und 2024 – sinnvoll. Die Rücklaufquote zur Briefwahl beläuft sich damit für 2019 auf 88%, für 2024 auf 90,2%. Insbesondere eine tagesgenaue Erfassung der Rückläufe findet erst seit 2024 statt. Weitere Details finden sich im Statistischen Quartalsbericht I / 2021, VII-Ifo-02843[2] sowie im Ergebnisbericht Bundestagswahl 2021[3].

zu 7.: In wie vielen Fällen haben bisher Bürgerinnen und Bürger Beschwerde geführt, weil Briefwahlunterlagen verspätet oder gar nicht bei ihnen angekommen sind und welche räumlichen Häufungen sind dabei festzustellen?

Es gingen insgesamt 289 schriftliche Nachfragen bezüglich verspäteter oder fehlender Briefwahlunterlagen beim Amt für Statistik und Wahlen ein. Dies entspricht ca. 0,2% der ausgestellten Wahlscheine. Die Anfragen, die rechtzeitig vor dem Wahltag gestellt wurden, wurden für gewöhnlich mit einer Bearbeitungsdauer von einem Tag bearbeitet. In einigen Fällen klärten sich die Anfragen durch das Eintreffen der Unterlagen. In den restlichen Fällen erfolgte durch das Amt für Statistik und Wahlen eine fundierte Beratung, wie das Wahlrecht trotzdem wahrgenommen werden kann. Insbesondere mit näher rückendem Wahltag wurde hier die Empfehlung ausgesprochen, versendete Wahlscheine ungültig zu machen und neue Wahlscheine persönlich in der Briefwahlstelle abzuholen. Von einer postalischen Versendung wurde ab dem 31. Mai 2024 abgeraten.  

Es ist davon auszugehen, dass in zahlreichen Fällen die Übermittlung von Unterlagen auf Grund von Problemen in der Zustellung nicht erfolgte: Der Postdienstleister wurde angewiesen, Rückmeldung zu nicht zugestellten Briefwahlunterlagen zu geben. Ergebnis war, dass in 269 Fällen Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden konnten. Zu den näheren Gründen für die nicht-Zustellung liegt uns bisher keine detaillierte Rückmeldung vor.

Wichtige Fristen zum Versand und (nicht-)Erhalt von Briefwahlunterlagen wurden durch die Stadt Leipzig proaktiv über verschiedene Kanäle kommuniziert. Neben Medieninformationen, Social-Media-Beiträgen, Beiträgen im Print-Amtsblatt und Pressegesprächen, ist dabei insbesondere die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Wahlbenachrichtigung, die Erteilung von Wahlscheinen sowie die Möglichkeiten zur Briefwahl für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen in Leipzig am 09.06.2024 im elektronischen Amtsblatt vom 11. Mai 2024[4] zu nennen. Hier wird darauf hingewiesen: „Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.“ Alle entsprechenden Anträge auf einen neuen Wahlschein wurden am 08.06.2024 bis 12:00 Uhr in der Briefwahlstelle bearbeitet.

Am Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr (Ende Briefwahlzeitraum), waren keine erfassten Briefwahlanträge mehr in der Briefwahlstelle vorhanden. Alle Briefwahlanträge vom 07.06., die vor dem letzten Postausgang gegen 13:00 Uhr gestellt wurden, haben die Briefwahlstelle noch verlassen. Briefwahlanträge, die nach dem letzten Postausgang gestellt wurden, wurden nicht mehr bearbeitet, um die Möglichkeit, im Wahllokal zu wählen, zu erhalten. Dazu haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nochmals vor Abschlussbeurkundung der Wählerverzeichnisse für die Wahllokale versucht, alle Personen, die einen Briefwahlantrag verspätet gestellt und telefonische Kontaktdaten hinterlassen hatten zu kontaktieren, um die Entwertung der sich im Postlauf befindlichen Wahlscheine anzubieten. Auf diesem Wege konnten ca. 30 Personen kontaktiert werden.

Die Stadt Leipzig ist auf der einen Seite verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum Ende der Antragsfrist gemäß Kommunalwahlordnung und Europawahlordnung aufrecht zu erhalten. Anträge können nicht wegen drohender Unzustellbarkeit zurückgewiesen werden. Gleichzeitig besteht zu diesem Zeitpunkt faktisch keine Chance mehr, die Unterlagen dem Empfänger postalisch zuzustellen. Hier befindet sich die städtische Wahlbehörde in einem Dilemma, dessen Auflösung nur über eine Änderung der Wahlgesetzgebung möglich ist. 

zu 8.: In wie vielen Fällen sprachen Wählerinnen und Wähler, denen die Briefwahlunterlagen verspätet oder gar nicht zugegangen sind, in ihren Wahllokalen vor, um dort ihr Wahlrecht durch Abgabe der Briefwahlunterlagen oder Teilnahme an der Wahl im Wahllokal auszuüben und gab es dabei räumliche Häufungen?

Aufgrund der unter 7. bereits aufgeführten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich ihrer Briefwahlunterlagen wurden alle zentralen Mitglieder der ehrenamtlichen Wahlvorstände in den Wahllokalen im Rahmen ihrer Schulung explizit beauftragt, alle Fälle von Sperrvermerken im Wählerverzeichnis bei fehlenden Briefwahlunterlagen in den jeweiligen Protokollniederschriften zu notieren. Das Team der Hotline des Amtes für Statistik und Wahlen, das allen Wahlvorständen am Wahltag zur Verfügung steht, berichtet über eine erhöhte Frequenz von Beschwerden auf Grund nicht erhaltener Briefwahlunterlagen, die in den Wahllokalen vorgebracht wurden. Die Entscheidung über das Anlegen einer Protokollnotiz obliegt dem Wahlvorstand.

Die mit den Wahlniederschriften vorliegenden Vermerke zu Beschwerden bzgl. Sperrvermerken werden im Rahmen der Wahlprüfung systematisch gesichtet und aufgearbeitet. Die verzeichneten Fälle wurden dem Kreiswahlausschuss zur Europawahl am 14.06.2024 zur Kenntnis gegeben. Die Fälle für die Kommunalwahl sind Gegenstand der noch andauernden Prüfung der Wahlniederschriften. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Beschwerden in den meisten Fällen mit denen der Europawahl decken.

Nach aktuellem Stand der Wahlprüfung für die Europawahl liegen Protokollvermerke zu 73 Beschwerden aus den 414 Urnenwahlbezirken von Personen, die aufgrund eines Sperrvermerks nicht wählen konnten, vor.

  •        In 18 Fällen ist eine Nachverfolgung nicht möglich, da der Wahlvorstand weder Namen noch Nummer im Wählerverzeichnis zur Beschwerde notiert hat.
  •        In 6 Fällen haben Wahlvorstände einen Sperrvermerk fälschlicherweise erkannt (vermutlich durch Verrutschen in der Zeile beim Einblick ins Wählerverzeichnis). In diesen Fällen liegt objektiv kein Sperrvermerk vor.
  •        In 3 Fällen liegt kein detailliertes Rechercheergebnis vor.
  •        In 2 Fällen wurden die Unterlagen zwischenzeitlich als unzustellbar an die Wahlbehörde zurückübermittelt.
  •        In 23 Fällen der Antragstellung vor dem 31.05.2024 wurde eine verlängerte Bearbeitungszeit von Antragstellung bis Postausgang von bis zu einer Woche festgestellt. In all diesen Fällen wurden die Briefwahlunterlagen jedoch bis spätestens 31.05.2024 in den Postversand gegeben.
  •        In 18 Fällen, in denen die Antragstellung ab dem 03.06. oder später stattfand, wurden die Unterlagen tagesgenau bzw. mit maximal einem Arbeitstag Bearbeitungsdauer in den Postlauf gegeben.
  •        In 3 Fällen wurden die Unterlagen zwischen 01.06. und 03.06. beantragt mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Tagen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in 12 Fällen der o.g. Fälle eine Antragstellung am 06.06.24 oder später stattfand, wobei ein nicht-fristgerechter Zugang bei Antragstellung in Kauf genommen wurde.

zu 9.: In wie vielen Fällen gemäß Frage 8 wurde die Teilnahme an der Wahl im Wahllokal wegen Sperrung im Wählerverzeichnis aufgrund Versandes der Briefwahlunterlagen verwehrt?

Siehe Antwort 8.

zu 10.: Wie viele Einsprüche bzw. Anfechtungen gegen das Wahlergebnis der Europawahlen bzw. Stadtratswahlen 2024 wegen verspäteter bzw. nicht zugegangener Briefwahlunterlagen oder verwehrter Wahlteilnahme wegen Sperrung aufgrund Briefwahlvermerks sind bereits erhoben worden?

Es wurden 13 Beschwerden direkt an das Amt für Statistik und Wahlen bzw. den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig per E-Mail übermittelt.

Eine Beschwerde wurde am 10.06.2024 an die Landeswahlleitung gerichtet und am 12. 06.2024 an den Kreiswahlleiter der Stadt Leipzig übermittelt. Hierzu fand – unabhängig von der formalen Beantwortung der Beschwerde - eine sofortige Rücksprache mit der Landeswahlleitung am 12.06.2024 statt.

Nach § 26 Abs. 3 EuWG kann in Verbindung mit § 13 und § 48 BVerfGG sowie WPrüfG und § 49 BWG gegen das Ergebnis der Wahlprüfung der Europawahl des Deutschen Bundestages binnen einer Frist von zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden.  

Nach § 25 Abs 1 KomWG kann innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen gegen die Wahl Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erhoben werden.

Dem Amt für Statistik und Wahlen liegen derzeit keine formalen Einsprüche gegen bzw. Anfechtungen der Europa- und Kommunalwahlen vor. Dies wurde auch durch Rücksprache mit dem Landeswahlleiter am 14.06.2024 nochmals bestätigt.

[1]https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/E-Amtsblatt/2024/10_2024_E-Amtsblatt.pdf

[2]Statistischer Quartalsbericht I/2021 (leipzig.de)

[3]https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.1_Dez1_Allgemeine_Verwaltung/12_Statistik_und_Wahlen/Wahlen/Wahlbericht_Bundestagswahl_2021_Ergebnisse.pdf

[4]https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/12_Ref_Kommunikation/E-Amtsblatt/2024/10_2024_E-Amtsblatt.pdf

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