Umsetzung des Beschlusses des Umlegungsausschusses des Stadtrates 02/2002Baulandumlegung „Prager Straße“ – Abgabe des Widerspruches an das Regierungspräsidium
Im März 2002 fasste der Umlegungsausschuss des Stadtrates einen Beschluss zur Abgabe eines Widerspruches betreffs Umlegungsverfahren "Prager Straße" an das Regierungspräsidum.
Am 21.03.02 fasste der Umlegungsausschusses des Stadtrates den Beschluss Nr. 02/2002 – Umlegungsverfahren „Prager Straße“ Abgabe des Widerspruches der ON 3 gegen den Teilumlegungsplan III vom 29.11.1995 in Gestalt der Änderung vom 06.12.2001 an das Regierungspräsidium Leipzig.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
1. Wann wurde der Widerspruch an das RP abgeben und welches Ergebnis brachte die Prüfung seitens des RP?
2. Wurde dieser Widerspruch überhaupt schon an das RP übergeben?
Wenn nein, warum nicht und wer trägt dafür die Verantwortung? Welche Auswirkungen hat die Nichtweitergabe des Widerspruches auf das Umlegungsverfahren und die Interessen der Beteiligten des Umlegungsverfahrens? Hat die Nichtweitergabe etwas damit zu tun, dass sich hinter der ON 3 die LWB verbirgt?
3. Wann wurde der Stadtrat bzw. der Umlegungsausschuss darüber in Kenntnis gesetzt bzw. warum wurde er bisher nicht informiert?Mit einer schriftlichen Beantwortung der Anfrage vor der Ratsversammlung am 21.4.2004 bin ich einverstanden.
