Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates RB - 102/94DS 122 - Bebauungsplan Nr. 45.1 – Burgplatzpassagen – Satzungsbeschluss
Im Rahmen der Beratung einer Vorlage im Grundstücksverkehrsausschuss mussten die Mitglieder dieses Ausschusses Anfang 2004 erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass der B-Plan 45.1 keine Rechtswirksamkeit erlangt hat, da dieser B-Plan nach dem Satzungsbeschluss durch die Stadt nicht beim RP zur Genehmigung eingereicht wurde.
Im Rahmen der Beratung einer Vorlage im Grundstücksverkehrsausschuss mussten die Mitglieder dieses Ausschusses Anfang 2004 erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass der B-Plan 45.1 keine Rechtswirksamkeit erlangt hat, da dieser B-Plan nach dem Satzungsbeschluss durch die Stadt nicht beim RP zur Genehmigung eingereicht wurde.
In diesem Zusammenhang bitte ich folgende um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde dieser B-Plan nicht beim RP zur Genehmigung eingereicht?
2. Welche Konsequenzen hatte bzw. hat die Nichteinreichung zur Durchsetzung städtischer Ziele bei den schon durchgeführten Bauvorhaben und noch anstehenden Bauvorhaben? Welche anderen Folgen hat bzw. hatte die Einreichung?
3. Wann wurde der Stadtrat über die Nichteinreichung des B-Planes und seiner Folgen informiert? Warum wurde der Stadtrat bisher über die Gründe der Nichteinreichung nicht informiert?
Mit einer schriftlichen Beantwortung der Anfrage vor der Ratsversammlung am 21.4.2004 bin ich einverstanden.
