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Sicherung der Tätigkeit der Fachstelle für Suchtprävention in Leipzig

Fraktion der PDS im Stadtrat zu Leipzig

Die Fachstellen für Suchtprävention werden durch den Freistaat Sachsen nur noch zu 80 % gefördert. Die Stadt Leipzig reicht für die vom Zentrum für Integration getragene Fachstelle keinerlei Zuschüsse aus, das Zentrum für Integration kann die verlangten Eigen- und Drittmittel nicht aufbringen - Landesmittel fließen aber nur, wenn die fehlenden 20 % gesichert sind. Das heißt, die Fachstelle ist in ihrer Existenz gefährdet.

In Sachsen gibt es drei Fachstellen für Suchtprävention, darunter eine in Leipzig. Diese Fachstellen wurden bis 2002 fast zu 100 Prozent durch den Freistaat Sachsen gefördert. Seit dem vergangenen Jahr gewährte der Freistaat lediglich noch eine Förderung in Höhe von 80 Prozent, so dass die Fachstellen Eigen- und Drittmittel aufbringen müssen. Während die Stadt Chemnitz für die Fachstelle einen jährlichen Zuschuss von mehr als 36.000 Euro gewährt, reicht die Stadt Leipzig für die vom Zentrum für Integration e. V. getragene Fachstelle keinerlei Zuschüsse aus. Uns liegen Informationen vor, nach denen das Zentrum für Integration die verlangten Eigen- und Drittmittel nicht aufbringen kann, so dass die Fachstelle in ihrer Existenz gefährdet ist, zumal Landesmittel nur fließen, wenn die fehlenden 20 Prozent gesichert sind.

Wir fragen Sie daher:

1. Handelt es sich nach Auffassung der Stadtverwaltung bei den Fachstellen für Suchtprävention um eine Pflichtaufgabe oder um eine freiwillige Aufgabe?

2. Auf welche Weise hat die Stadt Leipzig die vom Zentrum für Integration getragene Fachstelle für Suchtprävention in der Vergangenheit unterstützt?

3. Wie begegnet die Stadtverwaltung dem Argument, dass sie die Notwendigkeit der Suchtprävention, die gerade in unserer Stadt gegeben ist, unterschätzt, wenn sie der Fachstelle keinen Zuschuss gewährt?

4. Welche Vorstellungen hat die Stadtverwaltung darüber, wie das Zentrum für Integration die geforderten Eigen- und Drittmittel aufbringen könnte?

5. Unter welchen Voraussetzungen ist die Stadt Leipzig bereit, der Fachstelle für Suchtprävention für das laufende Jahr einen Zuschuss zu gewähren, damit diese Einrichtung weiter tätig sein kann?

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