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Sicherheit und Service in Leipziger S-Bahnen

Dr. Lothar Tippach

Da die Deutsche Bahn AG eine ganze Reihe von Zügen in der Region, besonders die S-Bahnen in Leipzig, ohne Zugbegleiter einsetzt, sehen wir Sicherheit und Service dieses Nahverkehrsmittels und die Attraktivität des MDV deutlich beeinträchtigt.

Da die Deutsche Bahn AG eine ganze Reihe von Zügen in der Region, besonders die S-Bahnen in Leipzig, ohne Zugbegleiter einsetzt, sehen wir Sicherheit und Service dieses Nahverkehrsmittels und die Attraktivität des MDV deutlich beeinträchtigt. Zugbegleiter sorgten bisher mit ihren Möglichkeiten für die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in den Zügen, konnten Fahrgästen Informationen geben und ihnen in vielerlei Weise behilflich sein. Bei Vorkommnissen wie Vandalismus, missbräuchliche Benutzung der Notbremse, aber auch plötzlichen Erkrankungen von Fahrgästen, waren sie vor Ort und in der Lage, Bundesgrenzschutz oder Rettungskräfte anzufordern.
Seit nun keine Zugbegleiter mehr eingesetzt werden, häufen sich die Klagen von älteren und behinderten Menschen, vor allem aber von Rollstuhlfahrern, die wegen fehlender Hilfe durch einen Bahnmitarbeiter faktisch von der Nutzung der S-Bahn ausgeschlossen werden.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind bestimmte Qualitätskriterien und besonders solche Dinge, wie der Einsatz von Zugbegleitern, Bestandteile der Verträge, die der Besteller der Verkehrsleistungen mit der DB AG geschlossen hat?

2. Wann und durch wen ist die Stadtverwaltung über den Wegfall der Zugbegleiter in den Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs der DB AG informiert worden?

3. Was wurde durch die Vertreter der Stadt Leipzig u. a. über den MDV unternommen, um bei der DB AG wegen der oben beschriebenen Personalreduzierung und den damit verbundenen Einschränkungen bei Sicherheit und Service zu intervenieren? Wurden dabei die in der Presse geäußerten Kritiken seitens der Rollstuhlfahrer besonders berücksichtigt?

4. Hält es die Stadtverwaltung für gerechtfertigt, der DB AG die gemäß den Verkehrsleistungsverträgen vereinbarten Gelder zu zahlen, dafür aber eine geringere Leistung zu er-halten? Welche Schritte werden unternommen, um diesen Missstand zu beseitigen?

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