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Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes an den Stadtrat – DS-Nr. IV/1832Kostenrechnung im Dezernat Kultur

Jens Herrmann

In der Ratsversammlung am 19.07.06 wird die Drucksache IV/1832 behandelt. Auf Seite 67 des Schlussberichtes des RPA zur Jahresrechnung 2004 werden im Zusammenhang mit dem Dezernat Kultur die Empfehlungen 3 bis 5 ausgesprochen.

In der Ratsversammlung am 19.07.06 wird die Drucksache IV/1832 behandelt. Auf Seite 67 des Schlussberichtes des RPA zur Jahresrechnung 2004 werden im Zusammenhang mit dem Dezernat Kultur die Empfehlungen 3 bis 5 ausgesprochen.
Die Empfehlung Nr. 3 „Der Beigeordnete für Kultur hat in allen Einrichtungen des Dezernates Kultur, die zur Führung einer Kostenrechnung verpflichtet sind, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.“ wird mit Schreiben vom 15.05.2006 bzw. in der Informationsvorlage IV/1833 durch die Stadtverwaltung so nicht anerkannt.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Aussagen des RPA, dass aufgrund der Intervention des RPA mehrere Vorlagen auf Grund schwerwiegender Fehler durch den OBM zurückgezogen wurden, richtig? Inwieweit stimmt die Aussage, dass das elementare Recht des Stadtrates, wie das alleinige Recht der Feststellung von Abgaben und Tarifen entspr. § 41 Abs. 2 Nr.15 SächsGemO, durch das Dezernat Kultur nicht beachtet wurde?

2. Warum weigert sich die Stadtverwaltung, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen (§ 73 SächsGemO, § 12 KomHVO, §§ 10 ff. SächsKAGu. § 6 Abs. 4 SächsEigBVO) in allen verpflichteten Bereichen eine Kostenrechnung durchzuführen?

3. Warum weigert sich die Stadtverwaltung, die Empfehlung Nr. 3 des RPA umzusetzen, wenn selbst die DA 40/2002 des OBM „Dienstanweisung zur Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Entgelten“ keine Ausnahme für das Dezernat Kultur vorsieht?

4. Was hat die vom RPA geforderte Kostenrechnung mit der Einführung der Doppik ab dem Jahr 2010 gemeinsam?

5. Wurde nicht mit der DA 40/2002, welche aufgrund der Hinweise aus dem Stadtrat erlassen wurde, die Entscheidung über die Einführung der Kostenrechnung längst gefällt?

6. Welche Empfehlungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss nach Beratung der beiden oben genannter Vorlagen zu diesem Sachverhalt abgeben?

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