Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Leipzig - Ursachen und Handlungsmöglichkeiten
Im Verwaltungsstandpunkt zum Haushaltsantrag HP/A 048 zum Haushaltsplanentwurf 2008 wird der Stadtrat seitens der Verwaltung darüber informiert, dass der Bundesgerichtshof in einem Grundurteil den Anspruch eines Dritten gegen die Stadt Leipzig als dem Grunde nach berechtigt anerkannt hat. Die Stadt rechnet nach jetzigem Kenntnisstand mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 2,5 Mio. €. In welcher Höhe der Anspruch wirklich besteht, wird noch das Oberlandesgericht zu entscheiden haben.
Im Verwaltungsstandpunkt zum Haushaltsantrag HP/A 048 zum Haushaltsplanentwurf 2008 wird der Stadtrat seitens der Verwaltung darüber informiert, dass der Bundesgerichtshof in einem Grundurteil den Anspruch eines Dritten gegen die Stadt Leipzig als dem Grunde nach berechtigt anerkannt hat. Die Stadt rechnet nach jetzigem Kenntnisstand mit einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 2,5 Mio. €. In welcher Höhe der Anspruch wirklich besteht, wird noch das Oberlandesgericht zu entscheiden haben.1. Wurde der Stadtrat seitens der Verwaltung über diesen Rechtsstreit und dessen Entwicklung informiert?Wenn ja, wann und wie?Wenn nein, warum nicht?
2. Wer ist dafür verantwortlich, dass nach Ansicht des BGH die Stadt Leipzig die Erteilung der notwendigen kommunalaufsichtlichen Genehmigung erfolgreich hintertrieben hat und damit das Vorhaben des Klägers verhindert wurde?Welche Gründe für dieses Vorgehen gibt es?
3. Inwieweit waren der Gemeinderat von Lausen und der Stadtrat von Leipzig in die Verfahren zur Planung der geplanten Freizeiteinrichtung einbezogen und welche Meinung vertraten die entsprechenden Gremien?
4. Wurde seitens der Stadt die Möglichkeit einer Regressforderung gegenüber den Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung und bei der Kommunalaufsicht geprüft?Wenn nein, warum nicht?Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis?
5. Wird die Stadtverwaltung den Stadtrat unaufgefordert über den Ausgang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht informieren?
