Risikomanagement bei Derivatgeschäften
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2007 wurde durch Änderung der Hauptsatzung der Einsatz von risikobehafteten Sicherungsinstrumenten im Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig ermöglicht. Als unabdingbare Voraussetzung für den Umgang mit Derivaten wurde in der Beschluss-vorlage eine vom Oberbürgermeister zu erlassene Dienstanweisung zum Einsatz von Zinssiche-rungsinstrumenten genannt.
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2007 wurde durch Änderung der Hauptsatzung der Einsatz von risikobehafteten Sicherungsinstrumenten im Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig ermöglicht. Als unabdingbare Voraussetzung für den Umgang mit Derivaten wurde in der Beschlussvorlage eine vom Oberbürgermeister zu erlassene Dienstanweisung zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten genannt.
Auf Nachfrage der Linksfraktion in der Ratsversammlung am 17.09.2008 (Anfrage IV/F 519) führte Bürgermeisterin Frau Kudla aus; dass „die Dienstanweisung für den Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement inhaltlich im Entwurf fertig gestellt sei und sich in der verwaltungsinternen Schlussabstimmung befände. Es seien beim Zinsmanagement keine Derivatgeschäfte abgeschlossen worden.“
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegt in der Zwischenzeit die in der Beschlussvorlage angekündigte Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten vor?
2. Wann wurde sie in Kraft gesetzt?
3. Wurden Derivatgeschäfte abgeschlossen? Wenn ja, wann wird der Stadtrat darüber informiert?
4. Ist beabsichtigt, auch künftig im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement der Stadt risikobehaftete derivate Finanzinstrumente einzusetzen?
