Rechtswidrige Androhung von Sanktionen gegenüber Antragstellern für Arbeitslosengeld II seitens der Arbeitsagentur Leipzig
Der PDS-Fraktion liegt die Kopie eines Schreibens der Leipziger Arbeitsagentur an einen potenziellen Empfänger von Arbeitslosengeld II vor, der seinen Antrag noch nicht ausgefüllt zurückgesandt hatte, das u. a. folgende Formulierung enthält: „Darüber hinaus werde ich Ihre Arbeitslosenhilfe einstellen, solange Sie Ihre Antragsunterlagen nicht eingereicht haben.“
Am 20. Oktober 2004 hat die Ratsversammlung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen der Stadt Leipzig und der Agentur für Arbeit beschlossen. Diese Arbeitsgemeinschaft kann nur dann im Interesse der gegenwärtig Arbeitslosen in unserer Stadt wirken, wenn sich beide Partner auf der vorgegebenen gesetzlichen Grundlage bewegen und sich gegenseitig auch über bestimmte Vorkommnisse informieren.
Der PDS-Fraktion liegt die Kopie eines Schreibens der Leipziger Arbeitsagentur an einen potenziellen Empfänger von Arbeitslosengeld II vor, der seinen Antrag noch nicht ausgefüllt zurückgesandt hatte, das u. a. folgende Formulierung enthält: „Darüber hinaus werde ich Ihre Arbeitslosenhilfe einstellen, solange Sie Ihre Antragsunterlagen nicht eingereicht haben.“
Wir fragen Sie:
1. Hat es zwischen den Vertretern der Stadt Leipzig und der Arbeitsagentur Leipzig einen Erfahrungsaustausch darüber gegeben, wie die Rücklaufquote der versandten Anträge auf Arbeitslosengeld II erhöht werden kann?
2. Wenn ja, welche jeweiligen Erfahrungen haben beide Seiten vermitteln können?
3. Wenn nein, weshalb kam es nicht zu einem solchen Erfahrungsaustausch?
4. Haben die Vertreter der Stadtverwaltung die Arbeitsagentur Leipzig darauf aufmerksam gemacht, dass die im o. g. Schreiben angedrohten Sanktionen gesetzeswidrig sind?5. Wie viele derartige „Mahnschreiben“ hat die Arbeitsagentur Leipzig versandt?
6. Werden solche Schreiben mit Sanktionsandrohungen nach wie vor versandt?
7. Wie hoch ist gegenwärtig die Rücklaufquote von Anträgen auf Arbeitslosengeld II?
8. Gibt es Probleme, die einer pünktlichen Auszahlung von Arbeitslosengeld II ab Januar 2005 in Frage stellen? Wenn ja, welche?
